Hallo Kathleen,
Altersrentenanträge werden bis zu 3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn aufgenommen. Innerhalb dieses Zeitraums, also ab Oktober 2016, könnten Sie die Sachlage genauer erfassen. Sollte sich dennoch nachdem der Antrag gestellt ist terminliche Umgestaltungen für Sie ergeben, sollten Sie sich unmittelbar mit dem zuständigen RV-Träger in Verbindung setzen. Es ist auch der Rentenbeginn noch abänderbar.