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Altersrente mit 60

von ku.jo06.01.2009 | 21:11
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Hallo, ich bin 58 Jahre und habe die Absicht mit 60 Jahren in die Altersrente zu wechseln. Bekomme jetzt eine BU-Rente (10,8% Abzug) und geringe Leistungen von der ARGE. Dadurch habe ich keine Fehlzeiten bei der Rentenzurechnungszeit. Bis mitte des Monats muss ich einen Antrag auf Mietzuschuss stellen, wenn der Bewilligt wird falle ich sicherlich aus Harz 4, was wird mit der Rentenzurechnungszeit? Ich habe gehört, man muss ununterbrochen bis zum 60. Lebensjahr dort gemeldet sein? Danke

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie im Jahre 1950 geboren sind und am 60. Geburtstag BU sind und die Wartezeit von 35 Jahre erfüllen, können Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 10,8% Kürzung beantragen. Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf bis 60 sind unerheblich. Sie wird auf jeden Fall höher, da diese Rente das Doppelte von der BU-RT ist.

8 Antworten

Wolfgangam 06.01.2009 | 21:58
Hallo ku.jo, Sie sind demnach vor dem 01.01.1952 geboren. Wenn Sie am 01.01.2004 bereits alo gemeldet waren, können Sie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ab 60 noch bekommen, wenn Sie ab 58 1/2 noch mindestens 52 Wochen alo gemeldet sind und bei Rentenbeginn arbeitslos. Im Grunde ist es daher richtig, bis 60 ohne Unterbrechung die Alo-Meldung fortzusetzen, da Ihnen der Altersrentenanspruch sonst verloren geht. Was mich wundert "Mietzuschuss ...aus Hartz 4 rausfallen" ...richtig ist sicher, das Ihnen aufgrund der Erhöhung des Wohngeldes ab 1. dieses Jahres höhere Leistungen zustehen könnten. Allerdings übernimmt auch meines Wissens weiterhin das 'Arbeitsamt' für den vermittlungsfähigen Personenkreis diese Leistungen (Miet- und Heizkostenzuschuss). Sie bleiben weiter in 'Harz 4'. Zu dieser Frage fehlen mir aber die tieferen Kenntnisse ... TIPP: Sofern Sie das 'Arbeitsamt' mit 60 nicht zwingend auffordert, die Altersrente zu beantragen, lassen Sie es sich durchrechnen, ob Sie mit der Rente schon ab 60 wirklich finanziell besser fahren, evtl. durch Sozialhilfe/Wohngeld dann aufgestockt - oder weiter ALG II Leistungen in Anspruch nehmen, und später eine höhere Altersrente mit geringem Abschlag haben. Gruß w.
Schiko.am 06.01.2009 | 21:49
Bin mir gar nicht so sicher, meine aber, als ein in 1950 geborener können Sie gar nicht in Rente gehen, wenn Rente nach Schwerbehinderung aus- scheidet. Somit ist bei Nachweis von 35 Mindestbeitragszeit die Rente als langjährig Versicheter erst mit 63 Jahren und 8,4% Abschlag möglich. Rente wegen Erwerbsminderung dagegen schon, wenn die Voraussetzung stimmt. Mit freundlichen Grüßen.
Chrisam 07.01.2009 | 06:22
Altersrente wegen Schwerbehinderung kommt hier ggf. auch in Frage ab 60 Lebensjahr, dazu müsste man das genaue Geb.datum und seit wann Vorliegen der Berufsunfähigkeit wissen.
soko5114am 07.01.2009 | 07:31
wieso muss man das genaue Datum der BU wissen? Das spielt doch keineswegs für den Anspruch sondern höchsten für den Vertrauensschutz eine Rolle?
ku.oam 07.01.2009 | 09:44
Danke für die schnellen und vielen Antworten. Meine Sorgen gehen in die Richtung, wer meldet mich in Zukunft bei der Rentenkase? Sonst würde ja eine Lücke entstehe.
Wolfgangam 07.01.2009 | 12:06
Die ZZ (Zurechnungszeit) reichte bei BU/EU-Renten aber nicht bis 60 ;-) Gruß w.
HelmutRalfam 07.01.2009 | 12:13
Ich bin 25.11.50 geboren,schwerbehindert 50%,bekome1/2 erwerbsminderung Rente wegen Berufsunfähigkeit und bis 12.09.09 Arbeitslosen geld.Meine frage:Wann kann ich ins Altersrente.Danke
Wolfgangam 07.01.2009 | 21:38
Hallo Experte, liest man die Ausgangsfrage ein 2. Mal und stolpert dann über die erwähnten 10,8 % Abschlag, kann es natürlich keine 'alte' BU-Rente sein. Insofern deckt die ZZ hier die Zeit bis 60 ab. Andererseits steht damit die AR an Schwerbehinderte wegen BU nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht wieder infrage ...und die zwingende Frage nach Alo bis 60 ff. wegen 'Umwandlung' in Altersrente bleibt. ku.jo sollte seinen Fall schnellstens vor Ort mit einer Beratungsstelle klären lassen ! Gruß w.
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