Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente mit 63... ;-)

von oder so22.01.2014 | 12:17
1519 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Aus der 'Stellungnahme der Deutschen Rentenversicherung BUND (sic!) vom 17. Januar 2014': ..."Bei der abschlagfreien Rente bereits ab 63 ist von Beginn an mit hohen finanziellen Belastungen zu rechnen. Im Jahr 2014 können alle Personen der Geburtsjahrgänge 1953 und früher in Rente gehen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen..." Na dann, zurück in die Zukunft...!

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "oder so",

da wir in Ihrem Beitrag keine konkrete Frage erkennen, können wir uns dazu auch nicht äußern.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

2016

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Sofern das Gesetz so kommt, wie im Referentenentwurf vorgesehen, dann können ab 01.07.2014 all diejenigen diese Rente abschlagsfrei in Anspruch nehmen, die zu oder ab diesem Datum das 63. Lebensjahr vollenden und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Rentenbeginn ist selbstverständlich der Kalendermonat, zu dessen Beginn sämtliche Voraussetzungen (Lebensalter und Wartezeit) erfüllt sind, wenn der Rentenantrag rechtzeitig gestellt wurde. Ab dem Jahrgang 1953 wird das Lebensalter für die frühestmögliche Inanspruchnahme in 2-monats Schritten auf das 65. Lebensjahr hinausgeschoben.

Das heißt: jemand der 1953 geboren ist, kann diese Rente frühestens mit 63 Jahren und 2 Monaten und erfüllter Wartezeit beanspruchen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

oder soam 22.01.2014 | 14:16
Also gut: Wann vollendet ein 1953 geborener Versicherter sein 63. Lebensjahr?
oder soam 22.01.2014 | 15:09
Noch 'ne Frage: und wie kann der dann 2014 in die (noch abschließend zu regelnde) kft. Altersrente für bes.langj.Vers. gehen? Ich weiß: dazu sagen Sie beim derzeitigen Stand des Gesetzfindungsverfahrens noch nichts... ;-)
Konrad Schießlam 22.01.2014 | 23:17
Die Belastungen sind deshalb hoch, weil: für mindestens zwei Jahre die Beitrags Einnahmen fehlen, aber auch schon früher die abschlagsfreie Rente einsetzt und keine Abschläge vorgenommen werden und dies lebenslang gilt. MfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026