Hallo Guido,
in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es verschiedene Altersrenten.
Wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren mit anrechenbaren Zeiten erfüllt haben, haben Sie die Möglichkeit die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren (Regelaltersgrenze). Sie können die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit Abzügen. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.
Gehen Sie also mit 63 Jahren in die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte, nehmen Sie diese 48 Monate vorzeitig in Anspruch und haben somit einen Abschlag von 14,4 Prozent (48 x 0,3).
Nehmen Sie diese Rente erst mit 64 Jahren und 11 Monaten und somit 25 Monate vorzeitig in Anspruch, beträgt der Abschlag 7,5 % (25 x 0,3).
Sofern Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, haben Sie die Möglichkeit die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen. Auch hier wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Ab Geburtsjahrgang 1964 können Sie mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Rentenart können Sie nicht vorzeitig mit Abschlägen in Anspruch nehmen.
Sofern ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen würde, käme noch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Betracht. Diese wäre bei einem Jahrgang ab 1964 ebenfalls ab 65 Jahren ohne Abschläge möglich, sofern eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Der früheste Rentenbeginn mit Abschlag wäre bei einem Jahrgang ab 1964 ab 62 Jahren möglich. Hier beträgt der Abschlag ebenfalls 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, also maximal 10,8 % (36 x 0,3).