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Experten-Antwort

Altersrente mit Abzügen

von Guido26.02.2025 | 13:02
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Ich bin Jahrgang 1964 und habe mit 63 Jahren mehr als 45 Versicherungsjahre. Wenn ich mit 63 in Rente gehe werden mir 14,4% abgezogen. Wenn ich mit 64 Jahren und 11 Monaten in Rente gehe werden mir noch 7,5% abgezogen. Gehe ich mit 65 ist der Abzug Null. Ist das richtig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Guido,

 

in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es verschiedene Altersrenten.

 

Wenn Sie die Wartezeit von 35 Jahren mit anrechenbaren Zeiten erfüllt haben, haben Sie die Möglichkeit die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen. Das Rentenalter wird schrittweise angehoben. Für alle, die 1964 oder später geboren sind, liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren (Regelaltersgrenze). Sie können die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen, allerdings mit Abzügen. Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Der Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.

 

Gehen Sie also mit 63 Jahren in die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte, nehmen Sie diese 48 Monate vorzeitig in Anspruch und haben somit einen Abschlag von 14,4 Prozent (48 x 0,3). 

 

Nehmen Sie diese Rente erst mit 64 Jahren und 11 Monaten und somit 25 Monate vorzeitig in Anspruch, beträgt der Abschlag 7,5 % (25 x 0,3).

 

Sofern Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen, haben Sie die Möglichkeit die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen. Auch hier wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Ab Geburtsjahrgang 1964 können Sie mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Diese Rentenart können Sie nicht vorzeitig mit Abschlägen in Anspruch nehmen.

 

Sofern ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen würde, käme noch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Betracht. Diese wäre bei einem Jahrgang ab 1964 ebenfalls ab 65 Jahren ohne Abschläge möglich, sofern eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Der früheste Rentenbeginn mit Abschlag wäre bei einem Jahrgang ab 1964 ab 62 Jahren möglich. Hier beträgt der Abschlag ebenfalls 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, also maximal 10,8 % (36 x 0,3).

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3 Antworten

Klarer Fallam 26.02.2025 | 13:36
Natürlich ist das richtig. Die abschlagsfreie "Rente für besonders langjährig Versicherte" hat zwei Bedingungen, man muss mindestens 45 Jahre spezielle Wartezeit haben und kann sie frühestens 2 Jahre vor Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze bekommen. Dss ist bei Ihrem Jahrgang 1964 dann eben frühestens im Alter von 65 Jahren. Diese Rente kann man auch nicht vorzeitig mit Abschlägen bekommen. Wenn Sie also (ohne Schwerbehinderung) vor dem Alter von 65 eine vorgezogene "Rente für langjährig Versicherte" bekommen wollen, dann ist diese immer mit Abschlägen behaftet , und zwar mit 0,3 % pro Monat, immer gerechnet von der persönlichen Regelaltersgrenze aus. Wenn Sie schon mit 63 Jahren gehen, sind das eben 48 Monate früher, ergibt also einen Abschlag von 48 Monaten x 0,3 Prozent, also 14,4 Prozent. Wenn Sie igendwann zwischen dem Alter von 63 und 67 Jahren gehen, dann gibt es eben Abzüge entprechend der Monatsanzahl, die Sie früher gehen. Und diese Abschläge sind auch vollkommen gerecht und keine "Bestrafung" , weil man dann ja auch entsprechend früher und damit länger seine Altersrente bezieht. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Service…
Was soll das?am 26.02.2025 | 16:16
Glauben Sie etwa in Ihrer Rentenauskunft macht man falsche Angaben? Manche Fragen sind einfach nur unsinnig.
Schadeam 26.02.2025 | 18:00
Ja erst mit 65 ist die Rente abschlagsfrei. 1 Monat vorher zu gehen wäre tatsächlich "extrem unclever", denn 25 Monate vor dem Regelalter hätten Sie tatsächlich 25 x 0,3%, also 7,5% Abschlag. Wer so einen dämlichen Rentenbeginn wählen würde, kann nicht sehr intelligent sein. Dann doch lieber erst einen Monat später ohne Abschlag - ist ja auch als freie Entscheidung problemlos möglich.
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