Hallo User Werner1,
sollte bei Ihnen die Anwendungssperre des § 93 SGB VI Anwendung finden, können Sie bei einer vorgezogenen Altersrente für schwerbehinderte Menschen bis zu 6.300,- EUR brutto im Kalenderjahr hinzuverdienen (§ 34 SGB VI).
Ob der Hinzuverdienst Auswirkungen auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung haben könnte, kann in diesem Forum nicht geklärt werden.