Mit Jahrgang 1945 können Sie frühestens mit dem 63. Lebensjahr die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Bei einem Rentenbeginn am 01.08.2008 (bei Geburt 01.07.1945 Rentebeginn = 01.07.2008) haben Sie einen Abschlag von 7,2 % . Bei einem späteren Rentenbeginn vermindert sich der Abschlag um 0,3 % pro Monat. Sollten Sie schwerbehindert, arbeitslos oder Altersteilzeitbeschäftigter sein, so kann sich ein früherer Rentenbeginn mit evtl. anderen Abschlägen ergeben.