Auch wenn für Sie die Altersrente wg. Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit aufgrund Ihres Geburtsjahrgangs nicht mehr in Frage kommt, schließt das die Vereinbarung eines Altersteilzeitvertrages nicht aus.
Sie sollten die Angelegenheit zunächst mit Ihrem Arbeitgeber besprechen, und abklären ob dieser mit der Duchführung einer Altersteilzeit einverstanden wäre.
Die Altersteilzeit muss mindestens bis zu dem Zeitpunkt gehen, zu dem Sie eine Altersrente in Anspruch nehmen können. Aus den von Ihnen gemachten Angaben könnten Sie die Rente für schwerbehinderte Menschen frühestens ab einem Alter von 60 Jahren und 6 Monaten in Anspruch nehmen.