Hallo!
Grundsätzlich ja.
Bei Altersteilzeitarbeitsverträgen muß sich die Altersteilzeit vertragsgemäß i.d.R. zumindest auf die Zeit erstrecken, bis eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann. Die Rente selbst kann dann aber grds. auch noch zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen werden, sofern die sonstigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.