Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenWie Knut Rasmussen schon geschrieben hat, gibt es die Rente nach Altersteilzeit nur bis Jahrgang 1951.
An eine Altersteilzeitarbeit kann sich aber auch jede andere Altersrente anschließen. Für Sie käme die Altersrente für langjährig Versicherte in Frage: Ohne Abschläge ab einem Alter von 65 Jahren und 6 Monaten und mit Abschlägen frühestens mit 63. Am besten Sie beantragen eine ausführliche Rentenauskunft - darin sind die einzelnen Altersgrenzen noch einmal genau aufgeführt.
Die Bedingungen der Altersteilzeit müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären.
An Wolf-IN
Es sit richtig, dass auch die Zeiten der Altersteilzeit für die 45jährige Wartezeit zählen. Haben Sie diese erfüllt, könnten Sie mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Inwiweit Ihr Arbeitgeber die Altersteilzeit in diesem Umfang anbietet, können Sie nur mit diesem klären. Viele Unternehmen führen die Altersteilzeit ja auch jetzt schon ohne Förderung durch die BA durch (weil sie keinen neuen Arbeitnehmer dafür einstellen wollen) - ob dies aber ab 2009 bzw. 2010 immer noch so ist, kann nicht eingeschätzt werden.
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