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Altersrente nach Arbeitslosigkeit

von E. Schwarz13.10.2008 | 15:45
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Sehr geehrte Damen und Herren, das Beschäftigungsverhältnis mit einem Mitarbeiter muss leider beendet werden. Der Mitarbeiter ist am 10.02.1949 geboren. Der Mitarbeiter war 45 Jahre beschäftigt; während dieser Zeit wurden durchgängig Beiträge zur RV bezahlt. Welcher Rentenzugang ist hier möglich? Ist es möglich, eine Rente nach Arbeitslosigkeit vor dem Alter 63 zu beziehen? Mit freundlichen Grüßen E. Schwarz

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo,

der Bezug einer Altersrente wegen Arbeitslosigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres wäre für den Versicherten nur möglich, wenn er bereits vor dem 01.01.2004 eine Kündigung, einen Auflösungsvertrag oder Ähnliches erhalten hätte oder am 01.01.2004 arbeitslos gewesen wäre. Damit hätte er den sogenannten Vertrauensschutz für einen Rentenbeginn vor Vollendung des 63. Lebensjahres erfüllt.

Aufgrund Ihrer Angaben kann der Versicherte nur eine Altersrente für langjährig Versicherte wegen Vollendung des 63. Lebensjahres und Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren in Anspruch nehmen. Aufgrund des Geburtsdatums würde sich dann eine Rentenminderung von 7,8 Prozent ergeben.

4 Antworten

Schadeam 13.10.2008 | 16:51
nein, sofern der Mitarbeiter nicht schwerbehindert ist, kann er frühestens mit 63 in Altersrente gehen.
Chrisam 13.10.2008 | 18:04
Mit Abschlägen wäre m.E. eine vorzeitige Rente wegen Arbeitslosigkeit möglich, wenn die übrigen Voraussetzungen des § 237 SGB VI, wie z.B. "nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos" erfüllt wären.
Schadeam 14.10.2008 | 07:48
aber bei Jahrgang 1949 doch nur, wenn der "alte Vertrauensschutz (bereits alo am 01.01.2004) gegeben ist. Und davon kann man so wie die Frage gestellt war m.E. nicht ausgehen.:))
Chrisam 14.10.2008 | 11:21
"das Beschäftigungsverhältnis mit einem Mitarbeiter muss leider beendet werden." Hab ich leider nicht genau genug gelesen. 2004 kann ja keine Arbeitslosigkeit bestanden haben.
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