Hallo Regina K,
im Anschluss an einen (dauerhaften) Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung besteht ein Anspruch auf die Regelaltersrente. Über die "Umwandlung" der Rente wegen Erwerbsminderung in die Regelaltersrente werden Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger rechtzeitig (zwischen 3 -6 Monaten vorher) informiert. Dem Informationsschreiben ist auch ein Fragebogen (sogenannter "Kurzantrag") beigefügt, der für die Umwandlung erforderlich ist.
Falls bei dem Schreiben, dass Sie erhalten haben, ein entsprechender Fragebogen dabei gewesen ist, handelt es sich bereits um dieses Informationsschreiben und Sie sollten den Fragebogen ausgefüllt an Ihren Rentenversicherungsträger zurücksenden.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung