Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente nach langem Bezug von EM Rente

von Luis17.09.2011 | 08:24
1774 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Bin 35 Jahre Alt bekomme volle EM Rente, wie ist das im Moment geregelt wenn man bis zur Altersrente diese Rente bezieht?(Altersrente) Was ist die Berechnungsbasis für die Altersrente wenn man so lange EM Rente bekommt? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luis,

Ihr Erwerbsleben wird in der Tat bis zum 60. Lebensjahr hochgerechnet. Diese Zurechnungszeit wird mit Ihrem bisherigen durchschnittlichen Versichertenleben bewertet. Sollten tatsächlich in dieser Zurechnungszeit noch Beiträge entrichtet werden, dann wirken sich diese nur rentensteigernd bei der späteren Altersrente aus, wenn Sie als Beitragszeit den Wert der Zurechnungszeit übersteigen.

Die in der EM-Rente enthaltenen persönlichen Entgeltpunkte sind besitzt geschützt, wie von „-_-„ auch bereits dargestellt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Glöckchenam 17.09.2011 | 10:55
Die EM-Rente ist die " Basis " ! Sie bekommen also dann als Altersrente auch das, was sie jetzt als EM-Rente haben Der 10,8 % Abschlag bleibt ja lebenslang. Es ändert sich dann also im Prinzip beim Übergang von EM-Rente in Altersrente gar nichts. Weniger bekommen Sie aber auf gar keinen Fall ( da Besitzschutz ) und mehr nur dann, wenn Sie in der Zeit der EM-Rente durch eine versicherungspflichtige Tätigkeit ( oder durch eine Pflegetätigkeit wo Beiträge an die RV entrichtet werrden ) . Diese zusätzlichen Beiträge ( Rentenpunkte ) werden aber mit der ihnen bei der EM-Rente zugesprochenen Zuerkennungszeit gegen gerechnet. Gerade wenn Sie also mit 35 Jahren schon Rentner bgerworden sind haben Sie ja sehr viele Punkte als Zuerkennungszeit bekommen, die wohl in jedem Falle höher sein werden als Punkte die Sie noch durch Arbeit erwerden können....
-_-am 17.09.2011 | 15:30
Die Altersrente wird zum Leistungsfall des Alters berechnet. Hat ein Versicherter eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen und beginnt spätestens innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs dieser Rente erneut eine Rente, werden ihm für diese Rente mindestens die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte zugrunde gelegt (Besitzschutz). Für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten einer früheren Rente waren, bleibt der frühere Zugangsfaktor maßgebend.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026