Hallo Luis,
Ihr Erwerbsleben wird in der Tat bis zum 60. Lebensjahr hochgerechnet. Diese Zurechnungszeit wird mit Ihrem bisherigen durchschnittlichen Versichertenleben bewertet. Sollten tatsächlich in dieser Zurechnungszeit noch Beiträge entrichtet werden, dann wirken sich diese nur rentensteigernd bei der späteren Altersrente aus, wenn Sie als Beitragszeit den Wert der Zurechnungszeit übersteigen.
Die in der EM-Rente enthaltenen persönlichen Entgeltpunkte sind besitzt geschützt, wie von „-_-„ auch bereits dargestellt.