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Experten-Antwort

Altersrente nach Teil EM Rente

von Ebse19.09.2019 | 12:27
192 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bis 63 Jahre und 4 Monate alt und bekomme seit Juni 2019 Teil EM Rente wegen Berufsunfähigkeit. Ab März 2020 werde ich beim Krankengeld ausgesteuert und müsste ALG1 beantragen. Wenn ich zum April 2020 eine vorgezogene Altrrente beantrage (35 Jahre sind voll), bekomme ich dann mindestens die Altersrente, die meiner derzeitigen EM Rente (bei Rentenfaktor 1,0) entspräche oder könnte diese durch Abschläge niedriger liegen?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 19.09.2019 | 14:02

Hallo Ebse,

in § 88 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VI wird der sog. Besitzschutz für Versichertenrenten geregelt. D.h., dass die bei der zuvor gezahlten Erwerbsminderungsrente ermittelten persönlichen Entgeltpunkte auch bei der direkt nachfolgenden Altersrente zugrunde zu legen sind. Somit fällt im Ergebnis die Altersrente entweder höher oder mindestens genauso hoch aus wie die Erwerbsminderungsrente. Diesen Besitzschutz gibt es jedoch nicht auf die Bruttorente oder den Zahlbetrag, sondern auf die bisher erworbenen Entgeltpunkte. Höher wird die Altersrente allerdings in der Regel nur dann, wenn nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderung weitere Beitragszeiten liegen.

Viele Grüße/Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 06.11.2019 | 08:02

Hallo Ebse,

die Antwort aus der Rentenberatung können wir so nicht unterstützen. Richtig ist zwar, dass die nicht beanspruchten Entgeltpunkte, also die Hälfte der Entgeltpunkte, die der Rentenberechnung zugrunde lagen, sich verändern können, aber die persönlichen Entgeltpunkte sind dennoch besitzgeschützt. Das liegt daran, dass die persönlichen Entgeltpunkte der Rentenberechnung zugrunde liegen, aber durch den Faktor 0,5 nicht zur Auszahlung kommen. Dennoch sind diese Teil der Berechnung und somit besitzgeschützt gemäß § 88 SGB VI. Wir bleiben also bei unserer bisherigen Meinung vom 19.09.2019.

Weiterhin können Sie sich auch eine Berechnung Ihrer Altersrente nach der Erwerbsminderungsrente bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 19.09.2019 | 13:31
Fordern Sie doch ganz einfach bei der DRV eine Probeberechnung der Altersrente zum 01.04.2020 an. Dann wissen Sie was Sie zu erwarten haben.
ebseam 19.09.2019 | 20:16
vielen Dank an das Expertenteam
Ebseam 05.11.2019 | 13:28
Liebes Expertentermin, ich war heute bei der Rentenberatung und habe dort die widersprüchliche Aussage bekommen, dass bei einer Altersrente ab April 2020 nur der Rentenpunktanteil aus der Teil-Em Rente besitzgeschützt wäre (Rentenartfaktor 0,5). Ich hatte Euch jedoch so verstanden, dass der Rentenartfaktor von 0,5 auf 1,0 gesetzt wird und damit die sich im Prinzip die EM Teilrente bei der Altersrente verdoppeln würde. Persönliche Rentenpunkte 60 Teil EM Rente (0,5) Rentenpunkte 30 Sind jetzt die 60 Rentenpunkte oder nur die 30 Rentenpunkte besitzgeschützt. Vielen Dank im voraus
Ebseam 06.11.2019 | 07:30
....eine Experten-Anwort wäre schön
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