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Experten-Antwort

Altersrente nach teilweiser EM-Rente

von DrJürgen2209.09.2020 | 11:52
87 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann vermutlich eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit erhalten (Jahrgang 58) mit nur 1,8 Prozent Abzügen . Wenn ich anschließend eine vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte beantrage, die eigentlich 10,8 Prozent Abzüge hat, wie berechnen sich dann meine Abschläge für diese volle Altersrente? Mit freundlichen Grüßen und vorab vielen Dank, Jürgen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo DrJürgen22,

für diejenigen Entgeltpunkte, die bereits Grundlage von persönlichen Entgeltpunkten der bereits bezogenen Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung waren, bleibt der Abschlag auch in der folgenden Altersrente grundsätzlich erhalten. Die andere Hälfte (+ eventuelle weitere erzielte Entgeltpunkte) erhalten den Abschlag, der sich aus dem Beginn der Altersrente ergibt.

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1 Antworten

Valzuunam 09.09.2020 | 13:23
Im Groben: Für den Teil den Sie bereits erhalten „1. Hälfte“ bleibt es bei einem Abzug von 1,8%. Vom dem was dazu kommt „2. Hälfte“ werden 10,8% abgezogen. Im Feinen hängt es von Ihrem ganz persönlichen Versicherungsleben ab. Faustregel: Je länger Sie die teilweise Rente schon beziehen, desto größer die Abweichung vom „Groben“
Deutsche Rentenversicherung
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