Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente oder früher in Rente wegen Schwerbehinderung?

von Uwe01.02.2022 | 11:00
63 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich bin am 17.01.1961 geboren und habe eine Schwerbehinderung von 50%. Was ist für mich besser, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu beantragen oder die vorzeitige Rente aufgrund der Schwerbehinderung? Was sind die jeweiligen Vor- bzw. Nachteile? Vielen Dank und freundliche Grüße Uwe

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.02.2022 | 12:02

Hallo Uwe,

`Schade` hat das schon ganz schon auf den Punkt gebracht.

Bzgl. abschlagsfreier Altersrenteneintritt sind die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte vollkommen identisch.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann mit Abzug bis zu 3 Jahre früher bezogen werden.

Eigentlich sind 2 Dinge zu prüfen:

1) Besteht die Schwerbehinderung durchgehend (also Gültigkeitsdauer Schwerbehinderung). Wäre unglückich, wenn man mt Abzug in vorgezogene Rente möchte und auf mal besteht die Schwerbehinderung nicht mehr.

2) Prüfen Sie Ihre pers. Renteneinrittsvorstellungen. Wann möchten Sie in Rente und wie sehen Ihre Möglichkeiten aus, um die Zeit zwischen frühester Rente und abschlagsfreier Rente ggf zu überbrücken.

Bei vorgezogener Rente muss Ihnen klar sein, dass Sie dauerhaft Rentenabschläge haben (und behalten) werden. Hier gilt es dann individuell zu hinterfragen, welche Abzüge für Sie (noch) akzeptabel sind und welche Alternativen (zur Überbrückung bis zur ggf. abschlagsfreien Rente) bestehen. Diese Alternativen könnte zB eine fortgesetzte Beschäftigung, KG-Bezug, AloGeld-Bezug sein.

2 Antworten

Schadeam 01.02.2022 | 11:40
Zunächst sollten Sie sich überlegen wann Sie in Rente gehen wollen. Die AR bei Schwerbehinderung wäre schon ab 08/22 mit 10,8% Abschlag möglich. Die AR für bes. langj. Vers. erst ab 08/25 - und bei diesem Rentenbeginn wäre auch die AR wg Schwerbehinderung abschlagsfrei. Fazit: ab 08/25 ist es egal wo Sie das Kreuz im Antrag machen. Vorher geht nur die AR wg Schwerbehinderung
senf-dazuam 01.02.2022 | 13:41
Moin Uwe! Bei den verschiedenen Rentenbeginnjahren wird dann auch ein unterschiedlicher Satz für die Steuerfreiheit der Rentenzahlung angesetzt. "Früher" heißt zwar etwas weniger Rente, aber auch (wenn Sie dies möchten) weiter Hinzuverdienstmöglichkeit und ein vermutlich höherer Steuerfreibetrag. Lassen Sie sich die Varianten doch einmal anhand der Daten aus der letzten Rentenauskunft und weiteren Infos vom Steuerberater durchrechnen. Wenn Sie auch mal schauen, wann die abschlagsfreie Rente die früher begonnene vorzeitige Altersrente "überholt", dann ist vielleicht die Entscheidung leichter.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026