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Zur Experten-Antwort springenHallo Uwe,
`Schade` hat das schon ganz schon auf den Punkt gebracht.
Bzgl. abschlagsfreier Altersrenteneintritt sind die Altersrente für schwerbehinderte Menschen und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte vollkommen identisch.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann mit Abzug bis zu 3 Jahre früher bezogen werden.
Eigentlich sind 2 Dinge zu prüfen:
1) Besteht die Schwerbehinderung durchgehend (also Gültigkeitsdauer Schwerbehinderung). Wäre unglückich, wenn man mt Abzug in vorgezogene Rente möchte und auf mal besteht die Schwerbehinderung nicht mehr.
2) Prüfen Sie Ihre pers. Renteneinrittsvorstellungen. Wann möchten Sie in Rente und wie sehen Ihre Möglichkeiten aus, um die Zeit zwischen frühester Rente und abschlagsfreier Rente ggf zu überbrücken.
Bei vorgezogener Rente muss Ihnen klar sein, dass Sie dauerhaft Rentenabschläge haben (und behalten) werden. Hier gilt es dann individuell zu hinterfragen, welche Abzüge für Sie (noch) akzeptabel sind und welche Alternativen (zur Überbrückung bis zur ggf. abschlagsfreien Rente) bestehen. Diese Alternativen könnte zB eine fortgesetzte Beschäftigung, KG-Bezug, AloGeld-Bezug sein.
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