Bei der Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente, behalten die Hälfte der Entgeltpunkte die zur Berechnung der EM-Rente errechneten Entgeltpunkte die Kürzung (9,6%), für die andere Hälfte und die neu erworbenen (Bezug des AloGeld) wird eine „neue“ Kürzung errechnet. Da dies ein sehr umfangreicher Fragenkatalog mit sich bringt, ist es ratsam sich persönlich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV zu informieren.