Hallo Interessierter,
die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie frühestens nach Vollendung des 65. Lebensjahres abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist aber, dass Sie keine andere Rente mit Abschlag (z. B. Erwerbsminderungsrente) im Minderungszeitraum von 62 - 65 beziehen.