Hallo Coco B.
wenn die Schwerbehinderung Folge eines Unfalls oder durch eine dritte Person entstanden ist (ggf. auch teilweise), müssen die entsprechenden Angaben im Antrag eingetragen werden. Der Vordruck F0870 muss dann ebenfalls ausgefüllt werden.
Der Rentenversicherungsträger prüft dann, ob Schadenersatzansprüche gegen Dritte geltend gemacht werden müssen.
Dem Antragsteller entstehen keine Nachteile
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung