Die beiden bisherigen Antworten sind korrekt.
Bei der Altersrente werden die Entgeltpunkte komplett neu ermittelt. Für die in der Rente wegen vollen Erwerbsminderung enthaltenen Entgeltpunkte (53,2776) bleiben auch die Abschläge, die diesen zugeordnet wurden erhalten. Ergeben sich mehr Entgeltpunkte bei der Berechnung der Regelaltersrente, erhalten diese zusätzlichen Entgeltpunkte keinen Abschlag. Ergibt die Rentenberechnung weniger Entgeltpunkte, sind die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte geschützt.