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Experten-Antwort

Altersrente und Erwerbsminderung

von Fr. Meier26.02.2026 | 12:19
210 Ansichten
3 Antworten

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Hallo ! Mein Mann befindet sich noch 1 Monat in der Passivphase seiner Altersteilzeit. Er hat vor 4 Monaten einen Schlaganfall erlitten und ist zu 80 % schwerbehindert. Wir haben nun einen Antrag auf Altersrente wegen Schwerbehinderung zum 01.04.2026 gestellt und gleichzeitig eine volle Erwerbsminderungsrente auch ab 01.04.2026. Man sagte uns, dass eine Erwerbsminderungsrente auch rückwirkend gezahlt werden könnte. Was würde dies für die Passivphase seiner ATZ bedeuten ? Muss er Arbeitsentgelt zurückzahlen ? Und eine weitere Frage ist ob überhaupt Aussicht auf eine Erwerbsminderungsrente bestehen kann, wenn wir gleichzeitig eine Altersrente gestellt haben ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.02.2026 | 13:42

Hallo Frau Meier,

 

wie User Schade zutreffend mitteilt, kann man eine Erwerbsminderungsrente nicht zu einem bestimmten Termin beantragen. Sollte also die Erwerbsminderungsrente für Zeiten vor dem 31.03.2026 bewilligt werden, so kommt es zu einem "Störfall" in der Altersteilzeit. Es entsteht ein Wertguthaben für die nicht in Anspruch genommene Altersteilzeit, so dass vom Arbeitgeber eine Nachberechnung erfolgt mit Beitrags- und Steuerzahlungen. Evtl. kann auch eine Übertragung des Wertguthabens auf eine Betriebsrente erfolgen, das müssten Sie mit dem Arbeitgeber klären. Den "Störfall" vermeiden können Sie, wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente zurückgenommen wird und nur der Antrag auf Altersrente bestehen bleibt. Zu evtl. Unterschieden in der Rentenhöhe lassen Sie sich bitte in der Auskunfts- und Beratungsstelle oder per Video beraten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Expertenteam

2 Antworten

Schade am 26.02.2026 | 12:56
Eine Em Rente kann man nicht auf einen bestimmten Termin beantragen, diese beginnt in Abhängigkeit vom festgestellten Leistungsfall, vom Antragsfatum, sowie von der Frage ob es eine Zeit- oder eine Dauertente gibt. Das müssen Sie abwarten. Wenn der EM Rentenbeginn vor Ende der ATZ liegt, ist ein Störfall eingetreten und der AG muss die ATZ eventuell rückrechnen. Könnte sein dass Sie mit dem EM Antrag eine Welle der Bürokratie loswerden losgetreten haben, einfacher wäre sicher gewesen nur die Altersrente zu beantragen (auch wenn die EM mehr Geld bedeutet)
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