Hallo Frau Meier,
wie User Schade zutreffend mitteilt, kann man eine Erwerbsminderungsrente nicht zu einem bestimmten Termin beantragen. Sollte also die Erwerbsminderungsrente für Zeiten vor dem 31.03.2026 bewilligt werden, so kommt es zu einem "Störfall" in der Altersteilzeit. Es entsteht ein Wertguthaben für die nicht in Anspruch genommene Altersteilzeit, so dass vom Arbeitgeber eine Nachberechnung erfolgt mit Beitrags- und Steuerzahlungen. Evtl. kann auch eine Übertragung des Wertguthabens auf eine Betriebsrente erfolgen, das müssten Sie mit dem Arbeitgeber klären. Den "Störfall" vermeiden können Sie, wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente zurückgenommen wird und nur der Antrag auf Altersrente bestehen bleibt. Zu evtl. Unterschieden in der Rentenhöhe lassen Sie sich bitte in der Auskunfts- und Beratungsstelle oder per Video beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam