Hallo Marianna Simon,
Ihre Altersrente wird nicht gekürzt, wenn der Hinzuverdienst (also ihr steuerrechtlicher Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit) jährlich 6300 Euro nicht übersteigt. Ab der Regelaltersgrenze (bei Ihnen also ab 01.07.2018) können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.
Hier ein Link auf eine Broschüre der Rentenversicherung zum Thema Hinzuverdienst bei Altersrenten:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/altersrentner_hinzuverdienst.html