Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente und Hinzuverdienst

von Marianna Simon08.02.2018 | 11:21
408 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, die DRV Bund Internationales hat mir auf Antrag vom 19.10.17 - nach ausdrücklicher Bestimmung im Rentenverfahren - wunschgemäß Altersrente für langjährig Versicherte ab 1.8.17 bewilligt; die Anspruchsvoraussetzungen sind seit 11.6.16 (= 11.12.1952 + 63 Jahre + 6 Monate) erfüllt. Ich bin Modedesignerin und möchte nun neben der geringen Rente (monatlich rund 350 € brutto) selbstständig erwerbstätig sein. Ist das rentenrechtlich unbedenklich? Wenn ja, ist eine Hinzudienstgrenze zu beachten? Trifft es zu, dass ich erst nach erreichung der gesetzlichen Regelaltersgrenze und dem Anspruch auf Regelaltersrente unbegrenzt rentenunschädlich hinzuverdienen kann? Nach meiner Berechnung erreiche ich die Regelaltersgrenze am 11.6.18 (= 11.12.1952 + 65 Jahre + 6 Monate). Ist das richtig? Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Marianna Simon

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marianna Simon,

Ihre Altersrente wird nicht gekürzt, wenn der Hinzuverdienst (also ihr steuerrechtlicher Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit) jährlich 6300 Euro nicht übersteigt. Ab der Regelaltersgrenze (bei Ihnen also ab 01.07.2018) können Sie unbegrenzt hinzuverdienen.

Hier ein Link auf eine Broschüre der Rentenversicherung zum Thema Hinzuverdienst bei Altersrenten:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/altersrentner_hinzuverdienst.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Anlage Hinzuverdienstam 08.02.2018 | 12:57
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie ab 01.07.2018 unbegrenzt hinzuverdienen. Antwort auf die Frage, in welcher Höhe Sie folgenlos hinzuverdienen dürfen, finden Sie in der "Anlage Rente und Hinzuverdienst" Ihres Rentenbescheides. Dort sind konkret auf Sie bezogen die Hinzuverdienstmöglichkeiten dargestellt. Meine "Anlage Rente und Hinzuverdienst" beginnt wie folgt: "Als Hinzuverdienst bezeichnet werden Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen vergleichbares Einkommen und bestimmte Sozialleistungen neben Ihrer Rente. Ihr Hinzuverdienst wirkt sich auf die Höhe Ihrer Rente aus, wenn er bestimmte Grenzen übersteigt. Er wird dann zum Teil auf Ihre Rente angerechnet. Für die Anrechnung von Hinzuverdienst gelten zwei Grenzen, 1. die Hinzuverdienstgrenze: Hinzuverdienst bis zu dieser Grenze wird nicht von Ihrer Rente abgezogen. Hinzuverdienst über dieser Grenze vermindert Ihre Rente. Der Hinzuverdienst über dieser Grenze wird durch 12 geteilt. 40 % davon werden von Ihrer Monatsrente abgezogen. 2. der Hinzuverdienstdeckel: Wenn Ihre verminderte Monatsrente und ein Zwölftel des Hinzuverdienstes zusammen höher sind als der Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag vollständig von Ihrer Monatsrente abgezogen. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, - von welchem Hinzuverdienst wir ausgehen, - welche Grenzen für Ihren Hinzuverdienst gelten und - wie viel von diesem Hinzuverdienst von Ihrer Rente abzuziehen ist."
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026