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Altersrente und Minijob

von Furie13.03.2010 | 16:08
909 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Meine Putzfrau bekommt bald eine Altersrente,-ich habe sie mit Haushaltsscheck bei der Minijobzentrale angemeldet. Ändert sich etwas bezüglich der Beiträge ?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo "Furie",

für Sie (als Arbeitgeber) ändert sich nichts.

Ihre "Putzfrau" sollte jedoch den Minijob bei der Rentenantragstellung angeben.

Fragen zum Minijob werden auch auf der Seite www.minijob-zentrale.de beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Zunächst eine Bitte: Wenn Sie eine Antwort im Forum erwarten, ist es fast sinnlos, in einen "alten Beitrag (13.03.2010) hineinzuschreiben".

Eröffnen Sie bitte künftig ein neues Thema, wenn Sie eine Frage haben!

Neben der Regelaltersrente (65) gibt es keine Zuverdienstgrenze. Sie können also neben dieser vollen Rente unbegrenzt zuverdienen.

Oder Sie arbeiten weiter und beantragen die Rente erst später, auch das verbietet Ihnen keiner.

1 Antworten

burgiam 20.03.2010 | 17:05
guten tag, ich bin 1945 geboren, muß ich mit 65 jahren in rente gehen oder darf ich unbegrenzt weiterarbeiten? wie hoch ist die hinzuverdienstgrenze? danke
Deutsche Rentenversicherung
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