Hallo "Furie",
für Sie (als Arbeitgeber) ändert sich nichts.
Ihre "Putzfrau" sollte jedoch den Minijob bei der Rentenantragstellung angeben.
Fragen zum Minijob werden auch auf der Seite www.minijob-zentrale.de beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung