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Experten-Antwort

ALTERSRENTE und Verletztenrente

von Klaus26.02.2019 | 13:39
95 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich habe eine Frage betreff zusammentreffen Altersrente und Verletztenrente! Seit 01.Dezember 2018 bin ich in Alterrente wegen Schwerbehinderung mit einem GDB von 90, in der Rente sind 19,2 Entgeldpunkte der Knappschaft= 810 € und 23 EP der Rentenversicherung = 730 € enthalten! Von der Berufsgenossenschaft wurde nun rückwirkend eine Verletztenrente wegen Berufskrankheit von 90 % Ab 01.Dezember 2018 zuerkannt ca. 1600 € ! ( Berechnung vom Jahreseinkommen ca. 32000 € ) Um welchen Betrag wird die Altersrente nun gekürzt? Danke im voraus und freundliche Grüße Klaus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.02.2019 | 14:34

Hallo Klaus,

die Altersrente trifft mit einer Leistung aus der Unfallversicherung zusammen. Sie ist nur insoweit zu zahlen, als sie zusammen mit der Leistung aus der Unfallversicherung den maßgebenden Grenzbetrag nicht überschreitet.

Summe der Rentenbeträge:

Rente aus der RV 1540 EUR

abzüglich 15 % des Leistungsanteils der knappsch.RV

von 810 EUR 121,50 EUR

zu berücksichtigende Rente 1418,50 EUR

Leistung aus der Unfallversicherung 1600 EUR

abzüglich Grundrente nach dem BVG ( MdE 90%) 678 EUR

verbleiben 922,00 EUR

Summe der Rentenbeträge 2340,50 EUR

Ermittlung des Grenzbetrages

Jahresarbeitsverdienst 32000 EUR

70% von einem Zwölftel dieses Betrages 1867 EUR

vervielfältigt mit dem Faktor 1,0000

ergibt einen Grenzbetrag von 1867,00 EUR

Die Summe der Rentenbeträge von 2340,50 EUR

übersteigt den Grenzbetrag um 473,50 EUR

Die Rente der RV von 1540,00 EUR

ist um den Betrag von 473,50 EUR

zu vermindern. Sie beträgt somit 1066,50 EUR

Hierbei handelt es sich um eine unverbindliche Berechnung vor Vollendung des 65. Lebensjahres !

3 Antworten

Obiter dictumam 26.02.2019 | 13:58
rund 489€ dürften in der RV zum Ruhen des Anspruches kommen, übrig bleiben dann ca. 1067€.
Jonnyam 26.02.2019 | 14:11
Zitat von Jonny anzeigen
Entschuldigung, aber die Verletztenrente ist ja erheblich höher, nämlich 1600,00 €. Davon ist ein Freibetrag von 678,00 € und im Rentenalter zusätzlich noch 45,00 € abzusetzen, so dass sie mit 877,00 € zu berücksichtigen ist. Richtig wäre dann Folgendes: Dann dürfte Ihre Renten aus der GRV wohl rd. 1557 € monatlich betragen. Davon zählen 15 % des Rentenanteils der Knappschaft nicht, verbleiben also rd. 1434 €. An Verletztenrente ergeben sich 877,00 €. Die Obergrenze für die Frage, ob etwas bei der GRV zu kürzen ist liegt bei 1867 €. Da GRV und GUV bereits rd. 2311 € /monatlich ausmachen, ist der überschreitende Betrag von der GRV-Rente abzuziehen, verbleiben mithin noch 1113 € an GRV-Rente. Zusammen ergibt das dann mit der Verletztenrente 2712 €
Jonnyam 26.02.2019 | 14:02
Dann dürfte Ihre Renten aus der GRV wohl rd. 1557 € monatlich betragen. Davon zählen 15 % des Rentenanteils der Knappschaft nicht, verbleiben also rd. 1434 €. An Verletztenrente ergeben sich wohl 678,00 €. Die Obergrenze für die Frage, ob etwas bei der GRV zu kürzen ist liegt bei 791 € /monatlich, mindestens aber den genannten 1434 €. Da die Rente (ohne den Knappschaftsanteil) in Höhe von 1434 € die Obergrenze nicht übersteigt, wird die Rente aus der GRV in voller Höhe geleistet. Zusammen ergibt das dann mit der Verletztenrente wohl 2235 €
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