Hallo Herr Kötz,
Ihre Altersrente wird auf Ihre Witwerrente angerechnet, wenn der festgelegte Freibetrag von derzeit 845,59 Euro (alte Bundesländer) bzw. .810,22 Euro (neue Bundesländer) überschritten wird. Von dem überschreitenden Betrag werden 40 Prozent angerechnet. Für die Einkommensanrechnung wird der Bruttorentenbetrag (Altersrentenbetrag vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge) herangezogen. Für die folgende Beispielsrechnung nehme ich an, dass Ihre Altersrente 1.000,00 Euro brutto betragen wird:
Altersrente brutto 1.000,00 Euro
abzüglich Pauschalbzug von 14 Prozent
bei Altersrenten: 140,00 Euro
verbleiben Netto: 860,00 Euro
abzüglich Freibetrag z. Zt. mtl. 845,59 Euro
Netto-Einkommen über dem Freibetrag: 14,41 Euro
Davon werden 40% auf Ihre Witwerrente angerechnet: 5,77 Euro.