Hallo teddy1-2,
sofern Sie als mindestens 65-jähriger Altersvollrentner eine Beschäftigung mit einem Verdienst über 400 EUR aufnehmen, unterliegen Sie nicht mehr der Rentenversicherungspflicht. Lediglich der Arbeitgeber muss seinen Beitragsanteil zur Rentenversicherung zahlen.
Anders sähe es aus, wenn Sie eine Altersrente als Teilrente beziehen würden. Dann wären Sie beitragspflichtig in der Rentenversicherung. Außerdem würden sich die dann gezahlten Rentenversicherungsbeiträge bei Gewährung der Vollrente rentensteigernd auswirken.
Die als über 65 jähriger Altersvollrentner durch den Arbeitgeber gezahlten Rentenversicherungsbeiträge wären bei einer evtl. zu gewährenden Hinterbliebenenrente zu berücksichtigen.
Zu den anderen Zweigen der Sozialversicherung z.B. Agentur für Arbeit und Krankenkasse kann von hier aus keine Aussage getroffen werden.