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Altersrente vs Rente für Schwerbehinderte

von 201808.01.2018 | 11:09
635 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Morgen Ich, 55 beziehe die volle EMR unbefristet bis zur Regelaltersrente 2029. Zum 01.03.24 könnte ich die Rente für Schwerbehinderte bekommen. Allerdings (auch wenn noch viel Zeit bis dahin ist) habe ich keine Information darüber, ob das sinnvoll ist, die Rente für Schwerbehinderte dann zu beantragen. Ich habe einen GdB 50 ebenfalls unbefristet. Macht es von der Höhe der Rente oder anderen Faktoren einen Unterschied? Vielen Dank für eure Antworten

2 Antworten

=//=am 08.01.2018 | 12:41
An der Rentenhöhe ändert sich in den meisten Fällen nichts. Selbst wenn Sie nach dem Leistungsfall der EM noch weitere Beitragszeiten haben wie z.B. wegen Krankengeld- oder ALG-Bezug, Beschäftigungszeiten, ergibt dies in der Regel durch die bewertete Zurechnungszeit keine Rentenerhöhung. Niedriger wird die Rente auch nicht (Besitzschutz). Ein Vorteil ist evtl. der, dass die Rentenberechtigung der EM-Rente nicht mehr überprüft wird. Je nach RV-Träger kann diese Überprüfung auch trotz Dauerrente noch erfolgen.
-am 09.01.2018 | 09:50
Hallo 2018, in den meisten Fällen wird die Altersrente im Anschluss an eine Erwerbsminderungsrente nicht höher werden. Sie kann aber wegen des gesetzlich geregelten Besitzschutzes auch nicht weniger werden. Beantragen Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger eine Auskunft zur Umwandlung in eine Altersrente. Dann wissen Sie es genau. Haben Sie sich einmal für die Altersrente wegen Schwerbehinderung entschieden, bleibt es dabei.
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