Hallo Hans-Georg,
Sie sollten das auf jeden Fall nochmal genau prüfen lassen, ob nicht durch eine Verlängerung des 10-Jahreszeitraumes durch die Arbeitslosigkeitszeiten doch noch die Erfüllung der Voraussetzung möglich ist (Nachzahlung von Pflichtbeiträgen ist nicht möglich).
Sollten Sie künftig AlgII beziehen, dann werden dafür Pflichtbeiträge gezahlt, welche die Voraussetzung erfüllen können.
Etwas skeptisch bin ich hinsichtlich der Alo-Meldung ab 08/2007 - für eine regelmäßige Meldung als arbeitssuchend hätte ja die einmalige Abgabe der Gewerbeabmeldung (selbst wenn Sie das nachweisen können) nicht genügt. Oder ist hier nur der Beginn der Arbeitslosigkeit fraglich?
Am Besten suchen Sie das persönliche Gespräch in einer unserer Beratungsstellen, um das ganz individuell klären zu lassen.