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Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

von Hans-Georg14.06.2008 | 11:52
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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werde im Okt 2008 jetzt 60 Jahre alt und möchte mit Abzug von 18% in Rente wegen Arbeitslosigkeit gehen, habe aber 2 Probleme: Habe insgesamt 507 Monate bei der Rentenversicherung, aber mir fehlen 29 Monate mit Pflichtbeiträgen der letzten 10 Jahre, da ich nur freiwillige Beiträge bezahlt habe. Frage: Kann ich diese 29 Beiträge mit ca. € 480 pro Monat nachbezahlen? 2. Problem: Habe mich am 01.08.2007 arbeitslos ohne Leistungsbezug gemeldet, die Agentur findet davon nichts mehr und die Rentenversicherung benötigt deren Bestätigung - hat jemand einen Tipp? zusätzliche Frage: Wenn ich jetzt ALG II beantrage, sind die Zahlung der Agentur dann Pflichtbeiträge?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hans-Georg,

Sie sollten das auf jeden Fall nochmal genau prüfen lassen, ob nicht durch eine Verlängerung des 10-Jahreszeitraumes durch die Arbeitslosigkeitszeiten doch noch die Erfüllung der Voraussetzung möglich ist (Nachzahlung von Pflichtbeiträgen ist nicht möglich).

Sollten Sie künftig AlgII beziehen, dann werden dafür Pflichtbeiträge gezahlt, welche die Voraussetzung erfüllen können.

Etwas skeptisch bin ich hinsichtlich der Alo-Meldung ab 08/2007 - für eine regelmäßige Meldung als arbeitssuchend hätte ja die einmalige Abgabe der Gewerbeabmeldung (selbst wenn Sie das nachweisen können) nicht genügt. Oder ist hier nur der Beginn der Arbeitslosigkeit fraglich?

Am Besten suchen Sie das persönliche Gespräch in einer unserer Beratungsstellen, um das ganz individuell klären zu lassen.

9 Antworten

Hans-Georgam 14.06.2008 | 13:20
sorry, ich war wohl etwas unpräzise: 1. Ich war am Stichtag 1.1.2004 arbeitslos, das ALG I endete im Nov. 2004. Bis dahin hatte ich mit einer Unterbrechnung von 6 Monaten: 1.7.02 - 31.12.02 wegen Existenzgründung - auch Pflichtbeiträge im Nachweis bis 1965. Dann von 12/04 bis zum 30.05.2006 Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug - daher die freiwilligen Beiträge, dann Selbstständigkeit bis zum 30.08.2007 - auch mit freiwilligen Beiträgen - und seitdem wieder arbeitslos ohne Leistungsbezug. Diese Meldung (08/2007) mit Gewerbeabmeldung habe ich unter Zeugen persönlich in der Agentur abgegeben, sie ist dort aber verlorengegangen. Wenn ich die 29 Monate Pflichtversicherung nicht nachzahlen kann, habe ich ja keine Möglichkeit mehr mit 60 in AR wegen Arbeitslosigkeit zu gehen - oder?
Schadeam 14.06.2008 | 12:40
Es ist zu empfehlen sich bei einer Beratungsstelle der RV individuell beraten zu lassen. Online kann mit Ihren Angaben nichts genaues gesagt werden. 1.) ist die AR für Arbeitslose für jemand des Jahrgangs 1948 mit 60 gar nicht unbedingt möglich - dazu müsste man zu einem bestimmten Stichtag (01.01.2004?) arbeitslos gewesen sein - ob Sie das waren, erschließt sich nicht aus Ihrem Beitrag. 2) Wenn 29 Pflichtbeiträge fehlen, kann man diese nicht nachzahlen! Da müssten Sie schon für die nächsten 29 Monate tatsächlich pflichtversichert sein, das bedeutet ein Arbeitsverhältnis, Bezug von ALG, ALG 2 oder Krankengeld oder zumindest ein Minijob mit Verzicht auf Versicherungsfreiheit. Und ob Sie dann arbeitslos sind???? 3) Sie schreiben ich habe nur freiwillig bezahlt, wann lag den Ihr letzter Pflichtbeitrag?
Pitttam 14.06.2008 | 16:19
Der Tipp mit der Beratung ist auf jedenfall sinnvoll, ich wurde hier gut und kostenlos beraten, aber mann kann ja einige Punkte im Vorfeld klären.So können Sie den 10 Jahreszeitraum durch Anrechnungszeiten verlängern. Evtl. können Sie Arbeitslosigkeit auch mit Bewerbungen nachweisen. Bei der DR Bund giebt es auch rv Literatur auf CD mit Beispielen zu dem Thema
Hans-Georgam 14.06.2008 | 17:52
Hallo Pittt, was meinen Sie damit den 10-Jahreszeitraum durch Anrechnungszeiten zu verlängern?
Pitttam 14.06.2008 | 19:12
Hallo Hans Georg,nach §237 sgb6 Abs.1 .4 usw.zählen hierzu 1.anrechenbare Anrechnungszeiten; 2. Rente; 3.Kindererziehung, Pflege;4.eingeschränkte Arbeitslosigkeit; 5. Ersatzzeiten.Was damit im einzelnen gemeint ist kann ihnen nur eine gute Beratung sagen. Diese zeiten verlängern jedoch den 10 Jahreszeitraum ,auch mehrfach.
Hans-Georgam 14.06.2008 | 19:42
danke Pittt, meine Frage war: Was bedeutet "Verlängern den 10 Jahreszeitraum"? danke für Ihre Geduld.
Pitttam 14.06.2008 | 22:05
Hallo Hans Georg, musste mich auch durch mehrmaliges nach? schlau machen. Diese Rentenart ist halt ein Auslaufmodell. Aber jetzt ein Beisp. Nehmen wir an ich hätte nur 7 Jahre Pflichtbeitr. in 10 J. Habe aber 1 Jahr Arbeitsl. unter erleichterten bedingungen sog 58 er Regelung. Dann verlängert dieses Jahr den 10 Jahreszeitr. nach hinten. Hatte ich in disem 11. Jahr Pflichtbeitr. so komme ich nun auf die geforderten 8 Jahre. Gruß Pittt
Mam 16.06.2008 | 10:52
So wie es aussieht scheitert die Rente mit 60 an den erfoderlichen Pflichtbeiträgen (8 Jahre in den letzten 10 Jahren). Die freiwilligen Beiträgen helfen hier leider nichts. So wie ich das sehe ist in Ihrem Fall eine Rentenbezug erst mit 63 Jahren möglich.
Hansam 16.02.2011 | 10:29
ich habe mich kürzlich bei der Rentenversicherung beraten lassen. Leider hat mir der Berater zum Thema freiwillge Beiträge nichts gesagt. Ich bin Jahrgang 1951. Zahle seit über 35 Jahren bei der Rentenversicherung ununterbrochen ein. Seit 2005 überwiegend freiwillge Beiträge, unterbrochen durch mehrmalige Arbeitslosigkeit. Die nächsten Jahre werde ich auch überwiegend freiwillge Beiträge zahlen. Wenn ich jetzt in 2014 in vorgezogene Rente wegen Arbeitslosigkeit gehen will, zählen dann die freiwillgen Beiträge in den letzten 10 Jahren nicht mit? Habe ich dann diese Voraussetzung nicht erfüllt? Kann ich das noch anderweitig heilen?
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