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Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

von Wolfgang9715.03.2009 | 10:54
1272 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich freue mich, dass ich auf dieses Forum gestoßen bin. Ich werde in ein paar Monaten 59 beenden (20.07.50 geb.) und bin leider wieder arbeitslos. Ich arbeite seit 35 Jahren. Ich habe hier gelesen, dass man unter bestimmten Voraussetzungen "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit" mit 60 bekommen kann. Ich habe in den letzten 10 Jahren: - 7 Jahre Regelbeiträge gezahlt. - Ich bekam 18 Monate ALG1, 8 Monate ALG2 - 12 Monate hatte ich eine Ich-AG. - Ich war am 1. Januar 2004 auch arbeitslos. Kurz gesagt, ich habe in den letzten 10 Jahren mit aller Kraft versucht, regellmäßig zu arbeiten, aber irgendwie klappt es nicht (meine Gesundheit ist auch nicht aufs Beste bestellt). Kann ich jetzt mit 60 bzw. 61 Rente bekommen? Für jede Information wäre ich dankbar.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Wolfgang97,

sorry, die Frage ist uns wohl "durch die Lappen gegangen"...

Zu Sache: Pauschal lässt sich hierzu leider nicht viel sagen, da jeweils verschiedene Bedingungen erfüllt sein müssen um Versicherungspflicht (und damit letztlich Pflichtbeitragszeiten) entstehen zu lassen.

- ALG-Zeiten

Es besteht Versicherungspflicht, wenn die Bedingungen des § 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VI erfüllt sind (Zahlung von Arbeitslosengeld und im letzten Jahr zuletzt versicherungspflichtig gewesen)

- ALG2-Zeiten

Es besteht Versicherungspflicht, soweit nicht ein Ausschlussgrund nach § 3 Satz 1 Nr. 3a Buchst. a bis e SGB VI vorliegt.

- Ich-AG-Zeiten

Es besteht Versicherungspflicht, soweit eine der Voraussetzungen des § 2 SGB VI erfüllt ist. Die Pflichtbeiträge sind hierbei vom Selbständigen in voller Höhe allein zu tragen

- geringfügige, versicherungsfreie Beschäftigungzeiten?????

Nein. Soweit nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet wurde und damit Pflichtbeiträge gezahlt wurden, handelt es sich nicht um Pflichtbeitragszeiten.

Um die Fragen hinreichend einzelfallbezogen beantworten zu können, kann ich wiederum nur eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle empfehlen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Wolfgang97,

solange Sie selbständig tätig waren und einen Existenzgründungszuschuss erhalten haben, können Sie eigentlich nicht arbeitslos im Sinne des SGB III gewesen sein. Entscheiden kann hierüber letztlich jedoch nur Ihre zuständige Arbeitsagentur.

Allerdings bestand für die Zeit des Bezuges des Existenzgründungszuschusses nach § 421l SGB III grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Soweit Ihre selbständige Tätigkeit nicht geringfügig war (400 Euro/Monat Gewinn) hätten Sie entsprechend Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichten müssen. Darüber hinaus ist die Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit für Bezieher eines Existenzgründungszuschusses mit Wirkung vom 01.08.2004 entfallen. Ab diesem Zeitpunkt mussten also in jedem Fall Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden.

7 Antworten

pitttam 15.03.2009 | 16:45
peile auch notgedrungen diese Rentenart an.Auf den 1ten Blick erfüllen Sie ja alle Voraussetzungen (§237 SGB6), trotzdem. Rentenauskunft anfordern, Beratungstermin vereinbaren.
Leseram 15.03.2009 | 19:04
Hallo und guten Tag. Wir liegen nur ein paar Geburtstage auseinander. So wie ich das lese, könnten Sie die Rente mit 60 beanspruchen. Allerdings mit 18% Abschlag, leider. Genauer steht es hier - SGB VI § 237 - einfach mal Googeln ;-)
Wolfgang Amadeusam 16.03.2009 | 21:41
Hallo Wolfgang, wenn Du in den letzten 10 Jahren und auch in Zukunft keine Versicherungslücke von insgesamt mehr als 2 Jahren hast (und nach Deiner Aufstellung hast Du das ja nicht) und Du bis 60 arbeitslos gemeldet bleibst, dann klappts mit der Altersrente ab 60. Dazu herzlichen Glückwunsch! (Allerdings auf die 18 % Abschlag könntest Du wohl gerne verzichten)
Wolfgang97am 16.03.2009 | 21:50
Lieber Experte, natürlich weiß ich, dass es Beratungsstellen gibt und man dort ggf. sehr freundlich und gut beraten wird. Dennoch habe ich einige Fragen und würde mich freuen, wenn Sie oder andere Teilnehmer, die Ahnung haben, diese beantworten würden: Gelten die folgenden Zeiten als "Pflichtbeitragszeiten" im gesetzlichen Sinne in diesem Fall: - ALG-Zeiten - ALG2-Zeiten - Ich-AG-Zeiten - geringfügige, versicherungsfreie Beschäftigungzeiten?????
Wolfgang97am 18.03.2009 | 00:11
Hallo Experte, vielleicht haben sie meine frege vom 16.3 übersehen... Können Sie sie mir bitte beantworten mfg
Wolfgang97am 18.03.2009 | 20:20
Vielen Dank, lieber Experte. Die Antworten haben wir sehr geholfen. Jetzt meine allerletzte Frage: Ich habe von August 2003 bis Ende 2004 einen sogenannten "Existenzgründungszuschuss" bekommen (also faktisch auch am 1. Januar 2004!!!). Ich konnte in dieser Zeit (leider) an DRV keine Beiträge zahlen können. Jetzt die Frage: War ich am 1. Januar 2004 im Sinne des Gesetzes arbeitslos??? Eigentlich ist aus der Ich-AG auch nichts geworden. Danke im voraus.
Wolfgang97am 19.03.2009 | 10:00
Vielen Dank liebe EXPERTE, Sie haben mir echt viel geholfen...
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