Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit

von umbaldo17.03.2010 | 17:15
1514 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Die Voraussetzung des Vertrauensschutzes sind bei mir erfüllt, ich könnte demnach mit 60 Jahren in Rente gehen. Zur Zeit bin ich aber nicht Arbeitslos gemeldet sondern aus meinem Arbeitsverhältnis ( welches mir gekündigt wurde) heraus krankgeschrieben und das kann noch länger dauern sodaß ich vielleicht keine 52 Wochen Arbeistslosengeld erhalten wüde, kann ich dann trotzdem mit 60 in Rente gehen?

12 Antworten

Renten-Fachmannam 17.03.2010 | 17:48
Wenn Sie sagen, dass die Vertrauensschutzregelungen erfüllt sind, waren Sie offenbar früher zeitweilig arbeitslos. Sehen Sie in Ihren Versicherungsverlauf, ob Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen. insbesondere Ziffer 3 : § 237 SGB VI - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit (Auszug) (1) Versicherte haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie 1. vor dem 1. Januar 1952 geboren sind, 2. das 60. Lebensjahr vollendet haben, 3. entweder a) bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren ... oder b) die Arbeitszeit aufgrund von Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes für mindestens 24 Kalendermonate vermindert haben,... 4. in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben, wobei sich der Zeitraum von zehn Jahren um Anrechnungszeiten, Berücksichtigungszeiten und Zeiten des Bezugs einer Rente aus eigener Versicherung, die nicht auch Pflichtbeitragszeiten aufgrund einer versicherten Beschäftigung oder Tätigkeit sind, verlängert, und 5. die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben. ---------------------------------- Eine konkrete Auskunft kann Ihnen nur Ihr Rentenversicherungsträger anhand Ihres Versicherungsverlaufes geben. Noch ein Tipp: Sie haben sich bestimmt mit der Kündigung sofort bei der Arbeitsagentur gemeldet, so wie es das Gesetz vorschreibt, auch wenn Sie krankgeschrieben sind, um eventuelle Sperrfristen fürs ALO I zu vermeiden. Und wenn Sie den Rentenantrag ein paar Monate später zu einem späterem Rentenbeginn stellen, fliessen noch die Pflichtbeiträge für Krankengeld bzw. ALO-Geld in die Rente ein.
Paulam 17.03.2010 | 18:53
Die Stichtagsregelung (Al 1.1.2004) gilt nicht mehr?
umbaldoam 17.03.2010 | 19:19
Danke für Ihre Antwort. Ich habe noch einige Fragen:Es ist folgendes: Ich bin im November 2009 58 J. alt geworden und habe ende November die Kündigung zum 30.01.2010 erhalten. Selbstverständlich habe ich mich sofort beim Arbeitsamt Arbeitssuchend gemeldet. Im Dezember 2009 habe ich bei der Rentenversicherung den Vertrauensschutz beantragt, wie mir geraten wurde. Da ich eine Vereinbarung in meinem Arbeitsvertrag in 2003 hatte, daß ich mit 60 J. in Rente gehen möchte und somit über die Beendigung meines Arbeitslebens zum damaligen Zeitpunkt schon disponiert hatte. Mitte Januar 2010, also noch vor der offiziellen Arbeitslosigkeit wurde ich krank. Ich beziehe seit Februar nun Krankengeld, die Dauer ist ungewiss. Ich bin also noch nicht Arbeitslos, habe aber jetzt im März 2010 von der Rentenversicherung den im Dezember 2009 beantragten Vertrauensschutz ( für Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit) erhalten. Jetzt noch mal meine Frage: Wenn es zwingend vorgeschrieben ist, daß ich ab dem 58. Lebensjahr und 6 Monate bis zum eventuellen Renteneintritt mit 60 J., 52 Wochen Arbeitslos gemeldet gewesen sein muss, was mache ich dann wenn die Krankschreibung länger dauert und ich die 52 Wochen offizielle Arbeitslosigkeit, dadurch nicht erfülle? Wird mir dann der Vertrauensschutz entzogen ?
atz-leram 17.03.2010 | 21:04
der vertrauensschutz bleibt bestehen. dann gehen sie halt mit 60 plus x in rente wenn die 52 wochen alo erfüllt sind. mfg f.
Schadeam 17.03.2010 | 22:19
Dann beginnt die Rente eben erst später, sobald die 52 Wochen alo rum sind. Ohne Arbeitslosigkeit gibt es auch keine Altersrente für Arbeitslose:-)) Da kann der Staat auch nichts dafür, dass Sie einfach zu spät oder gar nicht arbeitslos werden....
Ahaam 18.03.2010 | 07:34
Ein geschütztes Vertrauen entbindet ja nicht davon, die Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen - umgekehrt wird ein Schuh daraus: erst müssen alle Voraussetzungen für die Rente erfüllt sein, dann kann man sich noch abschließend Gedanken machen, ob und ggf. wann der Anspruch geltend gemacht werden kann! Sie können z.B. ein geschütztes Vertrauen wegen Stichtagsschwerbehinderung haben (Geb.Dat., GdB zum Stichtag etc.) - ohne die 35 Jahre wird dennoch keine Rente daraus - Vetrauensschutz hin oder her!
Renten-Fachmannam 18.03.2010 | 12:55
Die 52 Wochen ALO müssen nicht bis zur Vollendung des 60.Lebensjahres erfüllt sein, sondern bis zum Rentenbeginn; und zum Rentenbeginn müssen Sie arbeitslos sein. Das heisst, die Rente kann irgendwann zwischen dem 60. und der Regelaltersgrenze beginnen. Wenn Sie ab 01.02.2010 arbeitslos sind und bleiben, könnte die Rente frühestens am 01.02.2011 beginnen. Die Beiträge für das bis dahin gezahlte Krankengeld/Arbeitslosengeld erhöhen die Rente. Deshalb die Empfehlung, erst nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes in Rente zu gehen (wenn die 52 Wochen erfüllt sind).
rentenprofi J.S. Gentenam 18.03.2010 | 19:44
definitiv zählt die zeit des krankengeldbezuges nicht als zeit der arbeitslosigkeit. immer sorgfältig schauen u. abwägen, welche möglichkeiten es bis zur rente gibt u. welche rentenart die beste ist... fakt ist: die krankenkasse will sie in der regel so schnell wie möglich los werden u. das arbeitsamt will sie auch nicht wirklich bzw. macht heutzutage in der regel druck. naja, und die drv ...!? auch wenn die platzhirsche hier über mich herfallen: guten u. unabhängigen rat gibt es nicht umsonst, sondern beim fachmann !
Wie geil!!!am 19.03.2010 | 08:14
auch wenn die platzhirsche hier über mich herfallen: guten u. unabhängigen rat gibt es nicht umsonst, sondern beim fachmann Ach daher weht der Wnd,da macht mal wieder einer versteckt Werbung für die überaus kompetenten privaten Rentenberater. Ist ja völlig klar,lieber das Geld sinnlos hinauswerfen,für die Infos die man überall umsonst bekommt. Auf auf, zu den privaten,überaus kompetenten Rentenberatern.Hat doch schliesslich jeder Geld zuviel, das er sinnlos verprassen möchte.
B´sonam 22.03.2010 | 08:07
Lieber Rentenprofi, mit Aussagen wie "Krankengeld bezug ist keine Arbeitslosigkeit" sind sie natürlich ganz weit vorne. Und wenn sie mich jetzt noch davon überzeugen (natürlich zu einem fürstlichen Honorar) dass Männer keine Altersrente für Frauen erhalten können, dann bin ich von Ihrer unabhängigen Fachkompetenz überzeugt... Sorry, aber die Aussage "guten u. unabhängigen rat gibt es nicht umsonst" ist einfach nur geschäftemacherischer Schwachsinn. Doch, sie haben natürlich Recht, bei den A/B-Stellen ist der unabhängige und (vermutlich kompetentere) Rat nicht umsonst sondern kostenlos...
Wolfgangam 22.03.2010 | 19:53
;-)) ...nicht nur bei den AuB-Stellen, sondern auch bei gut sortierten kommunalen Stellen - meinetwegen auch VdK/Sozialverband. Im Zuge neuer Medien/Internet und der damit immer mehr lebenden Generation werden doch einige kostenträchtige Einrichtungen sehr schnell merken, dass nur Klinkenputzen und unseriöse Geschäftspraktiken/Telefonakquise das schmelzende Einkommen sichern hilft - nicht das der Versicherten. Ein wirklich guter und offener Rentenberater 'wagt' sich erst gar nicht hier in das Haifischbecken neutraler Berater rein - der überzeugt durch Leistung im eigenen Umfeld. ...zu dem Thema wollt' ich doch nun wirklich nichts mehr sagen ;-) Gruß w.
B´sonam 23.03.2010 | 16:32
Die "gut sortierten kommunalen Stellen" hab ich glatt unterschlagen, war keine Absicht. Und wenn diese "Stellen" nur annähernd Wolfgangsche Fachkompetenz besitzen, dann sind sie wirklich ein Segen für die Bürger. (Und das meine ich auch so :-)
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026