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Altersrente wegen Berufsunfähigkeit

von Veston19.07.2007 | 23:56
2429 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Eine Frage an die Experten Ist es richtig, dass man eine abschlagfreie Altersrente wegen Berufsunfähigkeit erhalten kann, wenn eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit durch die Rentenversicherung Bund bewilligt worden ist un man bereits 63 jahre alt ist aber noch nicht 65 ?? Vielen Dank

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Ihre erstmalige Erwerbminderungsrente, wir Sie schreiben, erst nach dem 63. Lebensjahr begonnen hat, dann ist eine Minderung (ein Abschlag) über den Zugangsfaktor nicht erfolgt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Veston,

eine Altersrente wegen Berufsunfähigkiet gibt es eigentlich nicht, Ich gehe jedoch davon aus, dass Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen meinen. Ob Sie tatsächlich einen Anspruch auf diese Altersrente haben, läßt sich aus Ihren Angaben nicht sicher herleiten. Als Anspruchsvoraussetzung müssten bei Ihnen noch die Anerkennung als Schwerbehinderter oder Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht sowie das Vorliegen der Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein. Im Zweifel sollten Sie einfach einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträger vereinbaren.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Ich habe geschrieben:

"Als Anspruchsvoraussetzung müssten bei Ihnen noch die Anerkennung als Schwerbehinderter oder Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit nach dem bis 31.12.2000 geltenden Recht sowie das Vorliegen der Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein. Im Zweifel sollten Sie einfach einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträger vereinbaren."

Zusammenfassend zur Klarstellung:

Aufgrund Ihrer Angaben kann ich folgendes sagen:

Sie (Jahrgang 43) können eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn Berufsunfähigkeit zum Rentenbeginn der Altersrente vorliegt und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind (s. oben) ab dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes (01.10.2007) ohne Abschlag beanspruchen.

6 Antworten

Tomam 20.07.2007 | 07:41
Je nachdem. Falls in der EM Rente bereits Abschläge enthalten sind, bleiben die Abschläge aus den Punkten der EM Rente auch bei einer Altersrente. Wie sie schreiben haben sie eine teilweise EM Rente wg. BU. Das bedeutet die Hälfte Ihrer Entgeltpunkte ist mit Abschlägen belegt. Die andere Hälfte nicht. Dabei ist zu beachten wann war Rentenbeginn, denn die Abschläge sind noch nicht lange in den EM Renten vorhanden (dafür war vorher die Zurechnungszeit nur bis 55 Jahren)
Vestonam 20.07.2007 | 11:53
Hallo Experten. Vielen Dank für die Nachrichten. Meine Frage ist damit aber leider noch nicht beantwortet. Zur erläuterung: Ab dem 01.12.2006 wurde mir eine Teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit bewilligt. Zur Zeit bin ich noch arbdeitslos und beziehe Arbeitslosengeld I. Das läuft zum 30.09.2007 aus. Da das Arbeitslosengeld I meine Hinzuverdienstgrenz übersteigt, wird mir die Rente aber nicht ausgezahlt. Soweit ist alles geregelt. Ab dem 01.10.2007 würde dann die Erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Zur Sicherung meines Lebensunterhaltes müssste ich dann Ergänzungsleistungen beantragen. Z. Bsp. Harz IV. Da ich aber bereits am 23,11,2006. 63 Jahre alt gewesen bin erhebt sich für mich die Frage: Kann ich auf Grund der Bewilligung der Teilweisen Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit bereits ab dem 01.10,2007, also nach auslaufen des ALG I eine Alersrente wegen Berufsunfähigkeit beantragen, also die Volle Altersrente aber ohne Abschläge ? Vielen Dank
Vestonam 20.07.2007 | 12:05
Noch ein Nachtrag zu meiner letzten Frage: Mit Abschlägen meine ich die monatlichen Abschläge von 0,3%/monat.
Michael1971am 20.07.2007 | 14:09
Sie können die Altersrente abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Zum einen ist in der teilweisen EM-Rente kein Abschlag enthalten, da deren Beginn nach dem 63. Lebensjahr liegt, zum anderen würde sich selbst ein enthaltener Abschlag nicht auswirken, da die Rente seit Beginn in voller Höhe geruht hat.
Vestonam 20.07.2007 | 17:51
Vielen Dank für die Antworten auf meine Fragen. Wenn ich das hier richtig interpretiere, dann hätte ich also auch einen Anspruch auf eine Altersrente wegen Berufsunfähigkeit ? Ist das richtig ?
Vestonam 23.07.2007 | 16:43
In meiner ersten Anfrage habe ich sehr deutlich beschrieben, wie sich der Fall bei mir darstellt.. Nochmals: Ich bin im Novenber letzten Jahres bereits 63 jahre alt gewesen und die Rentenversicherug hat mir ab 01.12.2006 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt, weil ich berufsunfähig bin. Diese Rente wurde aber nicht ausgezahlt, weil ich durch mein gegenwärtiges ALG I über der Hinzuverdienstgrenze liege. Das ALG I laüft aber am 30.09.2007 aus. Und nun ergibt sich bei mir die Frage ob ich eine abzugsfreie Altersrente wegen Berufsunfähigkeit beanspruchen kann. Immer unter der Gesichtspunkt, dass ja bereits eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bewilligt wurde, weil ich berufsunfähig bin. Aus den Beiträgen der anderen Experten könnte ich entnehmen, dass ich eine Altersrente wegen Berufsunfähigkeit beantragen kann. Meine Frage war nun: Habe ich in meinem Fall auch einen Anspruch auf die volle Altersrente wegen Berufsunfähigkeit, ohne die bekannten Abzüge von o,3% ja Monat. Die Regelaltersrente kann ich ab dem 01.12.2008 beantragen. Vielen Dank
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