Hallo Alta,
die Antworten von W*lfgang und Schlaubi123 sind korrekt.
Bei der Altersrente würden mindestens die persönlichen Entgeltpunkte zu Grunde gelegt werden, die Ihrer EM-Rente zu Grunde lagen. Damit kann die Rente nicht geringer werden (sog. Besitzschutz).
Die Hinzuverdienstgrenzen sind auch weiterhin bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zu beachten.
Sie sollten sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen, ob ein Wechsel in eine Altersrente in Ihrem Fall sinnvoll ist. Dort können auch individuelle Probeberechnungen vorgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen