Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Altersrente wegen Schwerbehinderung...

von Alta14.06.2016 | 19:57
1486 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich werde demnächst 63 , beziehe seit 10 Jahren Rente wegen Erwerbsminderung, GDB 70%. Nun steh ich vor der Entscheidung, die Altersrente zu beantragen. Fragen dazu: - könnte diese niedriger sein als die Rente wegen EM ? Ich meine, mal gelesen zu haben, dass das nicht passieren kann - müsste ich Hinzuverdienste noch immer bei der RV melden? (Bevor hier der berühmte Aufschrei derjenigen kommt, die alle EM-Rentenbezieher für Schmarotzer und Lügner halten: aufgrund meiner Ausbildung habe ich die Gelegenheit, je nach Gesundheitszustand für wenige Stunden einer sehr gut bezahlten leichten Tätigkeit nachzugehen)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alta,

die Antworten von W*lfgang und Schlaubi123 sind korrekt.

Bei der Altersrente würden mindestens die persönlichen Entgeltpunkte zu Grunde gelegt werden, die Ihrer EM-Rente zu Grunde lagen. Damit kann die Rente nicht geringer werden (sog. Besitzschutz).

Die Hinzuverdienstgrenzen sind auch weiterhin bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze zu beachten.

Sie sollten sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen, ob ein Wechsel in eine Altersrente in Ihrem Fall sinnvoll ist. Dort können auch individuelle Probeberechnungen vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

W*lfgangam 14.06.2016 | 21:05
Hallo Alta, > - könnte diese niedriger sein als die Rente wegen EM ? Nein. Die AR wird komplett neu berechnet nach aktuellen Vorschriften - ergibt sich ein geringer Wert (die so genannten 'persönlichen' Entgeltpunkte sind hier entscheidend), wird die AR nach altem/höherem Wert weitergezahlt - weniger geht nicht. > - müsste ich Hinzuverdienste noch immer bei der RV melden? Auch hier ein Nein. Bei der AR sind die 450 EUR zulässiger Hinzuverdienst, auf die Beschäftigung als solche - wie bei der EM/der 'arbeitet noch' - kommt es bei der AR nicht mehr an. Ein 2-maliges Überschreiten im Jahr bis zum Doppelten/900 EUR ist zulässig ...1 Cent in einem 3. Monat zu viel, und Ihre AR wird (nachträglich) um 1/3 rasiert. Und, bei der AR müssen Sie auch keine Überprüfungen der EM mehr 'fürchten'. Andererseits könnten Minijobs nach Ende der Zurechnungszeit bis ggf. 65 + 7 / Ihre Regelaltersrente noch einen kleinen Mehrwert bei der späteren Altersrente ausmachen ...bei einer vor 10 Jahren festgesetzten EM-Rente dürfte das wahrscheinlich ausgeschlossen sein/alte Übergangsberechnungen. Dazu mal eine Probeberechnung bei der DRV ordern, was wäre wenn ...Rentenbeginn 63 ./. Regelaltersrente mit Minijob bis dahin. Gruß w.
Schlaubi123am 14.06.2016 | 21:05
Nein, die Altersrente kann nicht niedriger werden als Ihre EM-Rente. Und ja, bis zu Ihrer Regelaltersgrenze (65+ x ) muss der Hinzuverdienst immer noch gemeldet werden. Auch hier ist nur ein Hinzuverdienst von 450 Euro unschädlich
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026