Hallo User Viertausender,
die Einkünfte, die Sie beschrieben haben, werden nur mit dem Zugangsfaktor 1,0 bewertet, wenn Sie ohne Abschläge die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Sollten Sie vorher Ihre gewünschte Altersrente in Anspruch nehmen, wird auch der Zugangsfaktor für diese beitragspflichtigen Einkünfte gekürzt.