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Altersrente (Wittwe + Schwerbehinderung)

von Adry15.07.2008 | 19:53
2143 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich bin geboren am 29.03.1947 und bin seit 1997 Wittwe. Seit September 2006 bin ich Schwerbehindert (50%). Ab wann kann ich abzugsfrei in Rente gehen und in wieweit wird die Wittwenrente einbezogen. Grüße Adry

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben, kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen abschlagsfrei mit Vollendung des 63. Lebensjahres bezogen werden.

Der Bezug der Witwenrente hat auf die Altersrente keinen Einfluss, umgekehrt wird die Altersrente aber auf die Witwenrente angerechnet. Eine Kürzung der Witwenrente ergibt sich jedoch erst, wenn die Altersrente den Freibetrag von derzeit 701,18 € überschreitet.

1 Antworten

Ulfam 16.07.2008 | 08:20
wenn sie 35 Jahre mit renterechlichen Zeiten belegt haben, dann dürfen sie mit 63 abschlagfrei ihre altersrente erhalten. ihre witwenrente ist dann zu kürzen, wenn ihr einkommen den freibetrag (derzeit 701.-€) übersteigt. gekürzt wird ausschließlich die hinterbliebenrente, niemals ihre eigene! Mfg ulf
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