Hallo fischerfrau,
durch den zusätzlichen Mini-Job kommt es grundsätzlich zu einer Kürzung Ihrer Witwenrente.
Für eine genaue Berechnung können Sie sich gerne an eine Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers wenden.
Bei einem rentenversicherungspflichtigen Mini-Job wird ein niedrigeres Einkommen bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht sollte daher nicht erfolgen.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung