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Experten-Antwort

Altersteilteil für Schwerbehinderte ?

von Bernd14.05.2023 | 14:20
272 Ansichten
4 Antworten

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In dem für mich gültigen Tarifvertrag für Altersteilzeit (TV FlexAZ) steht unter §5: "Das Altersteilzeitarbeitsverhältnis muss sich zumindest bis zu dem Zeitpunkt erstrecken, ab dem eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann." Die reguläre Regelaltersrente für das Geburtsjahr Juni 1964 wäre ab Juli 2031, bei Schwerbehinderung ab Juli 2029. Gilt somit für mich als Schwerbehinderter, dass ich Altersteilzeit für max. 5 Jahre (von Juli 2025 bis Juni 2029) nehmen könnte ?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.05.2023 | 10:50

Hallo Bernd,

einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht. Altersteilzeit kann allerdings im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vorgesehen sein. Zumeist ist Altersteilzeit eine freiwillige Vereinbarung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

In der Tarifrunde Bund/Kommunen 2023 konnte eine Verlängerung des TV FlexAZ über den 31.12.2022 hinaus nicht vereinbart werden. Nur für Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2022 die tarifvertraglichen Voraussetzungen erfüllt haben und deren Altersteilzeitverhältnis oder deren flexible Arbeitszeit vor dem 1. Januar 2023 begonnen hat, gilt der TV FlexAZ weiterhin.

Bitte erkundigen Sie sich daher zunächst bei Ihrem Arbeitgeber, dem Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung oder der Gewerkschaft, ob und welche Möglichkeiten Sie haben, Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können.

Für eine tiefergehende Beratung zu den Auswirkungen einer möglichen Altersteilzeit auf die Rente oder zu den Möglichkeiten der (ggf. auch vorzeitigen) Inanspruchnahme einer Altersrente stehen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen vor Ort gerne zur Verfügung.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Abschlägeam 14.05.2023 | 14:32
Hallo Bernd, da es sich hier um eine arbeitsrechtliche Frage handelt, klären Sie diese mit Ihrem Arbeitgeber bzw. mit der Personalabteilung oder auch mit dem Betriebsrat. Alles Gute!
KSCam 14.05.2023 | 15:27
Sofern Sie 35 Versicherungsjahre haben ist die frühest mögliche Altersrente die für Schwerbehinderte mit 62! Den Rest klären Sie mit Ihrem AG.
Berndam 15.05.2023 | 11:41
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
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