Nach neuem Recht könnten Sie die Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Der Abschlag würde dann 9,0% betragen, berechnet von dem Referenzalter von 65 Jahren und 6 Monaten. Sofern eine Schwerbehinderung (mit einem GdB von mindestens 50) vorliegt, könnten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen früher beanspruche. Der Rentenbeginn wäre jedoch abhängig von Ihrem Geburtsmonat.