Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenEine Berufstätigkeit neben dem Rentenbezug ist grundsätzlich möglich.
Der Verdienst vor der Vollendung des 65. Lebensjahres hieraus darf 350 Euro monatlich nicht übersteigen, damit keine Rentenkürzung vorgenommen wird.
Ab der Vollendung des 65. Lebensjahres besteht keine Grenze mehr.
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