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Altersteilzeit

von Maria06.02.2007 | 13:29
2096 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe mit meiner Firma im Dez. 2006 einen ATZ-Vertrag abgeschlossen. Was ist nun, wenn die Firma während der ATZ-Zeit von einer anderen Firma übernommen wird? Ist der neue Arbeitgeber an meinen ATZ-Vertrag gebunden? Oder was ist, wenn die Firma Pleite geht? Gibt es einen Garantiefond o.ä. ? In meinem Vertrag steht diesbezüglich nichts und fragen möchte ich in der Firma auch nicht, da durch die Abschlusshektik und die Auswahlkriterien viel Missstimmung und Unzufriedenheit entstanden ist.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 06.02.2007 | 16:05

Eine Berufstätigkeit neben dem Rentenbezug ist grundsätzlich möglich.

Der Verdienst vor der Vollendung des 65. Lebensjahres hieraus darf 350 Euro monatlich nicht übersteigen, damit keine Rentenkürzung vorgenommen wird.

Ab der Vollendung des 65. Lebensjahres besteht keine Grenze mehr.

4 Antworten

noventaam 06.02.2007 | 14:31
Mein Mann geht mit 64 zum 31.3. in Renten. Da er mit 16 schon gearbeitet hat, hat er mehr als genug Beitragszeiten. Er verzichtet auf einen bestimmsten % da er vor seinen 65. Gbtg geht. Nun möchte seine Firma dass er beratenderweise gegen Entgelt zur Verfügung steht. Ist es ihm überhaupt möglich zuzuverdienen. ? Wenn ja wieviel ? Danke
Mam 06.02.2007 | 14:37
Ihr Mann darf zu seiner Rente monatlich 350 EUR hinzuverdienen. Zusätzlich darf er 2x im Jahr bis zum Doppelten verdienen, d.h. 10x350 und 2x700. Ab 65 dürfte er übrigens unbegrenzt hinzuverdienen :-)
Josef Herschmannam 06.02.2007 | 15:58
Wiefiel darf ich zuverdienen wen ich schon eine Frührente, mit 63Jahren, habe. Meine Rente ist eine erwärbsunfähigkeits Rente.
Mam 07.02.2007 | 13:54
Auch sie dürfen monatlich 350 EUR hinzuverdienen.
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