Hallo Lisa,
da es keinen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt, sollten Sie zuerst bei Ihrem Arbeitgeber nachfragen, ob Sie ein Angebot erhalten. Ggf. sollten Sie sich im Anschluss mit diesem Angebot individuell beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung