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Altersteilzeit

von Alberto08.09.2007 | 11:04
1367 Ansichten
2 Antworten

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worin besteht eigentlich der Unterschied, ob ein Arbeitnehmer der im Jahre 2008 55 wird , den Altersteilzeitvertrag vor dem 31.12.2006 bzw. nach dem 31.12.2006 abgeschlossen hat.Vielen Dank im voraus für die Info

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Versicherte, die vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart haben, können noch mit dem 62. Lebensjahr in Rente, die danach erst mit dem 63. Lebensjahr (wenn keine Schwerbehinderung vorliegt).

1 Antworten

Schadeam 08.09.2007 | 21:38
wenn er letztes Jahr unterschrieben hat, war die AR für langj. Versicherte ab 62 bei 10,8 % Abschlag der früste Rentenbeginn - unterschreibt er erst 2007 kann er erst mit 63 in Rente gehen (9,9% Abschlag)
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