Versicherte, die vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart haben, können noch mit dem 62. Lebensjahr in Rente, die danach erst mit dem 63. Lebensjahr (wenn keine Schwerbehinderung vorliegt).
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Versicherte, die vor dem 01.01.2007 Altersteilzeit vereinbart haben, können noch mit dem 62. Lebensjahr in Rente, die danach erst mit dem 63. Lebensjahr (wenn keine Schwerbehinderung vorliegt).
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