Hallo Christa,
Bei der Altersteilzeitarbeit handelt es sich um ein sehr komplexes Thema, welches sich im Rahmen dieses Forums leider nicht abschließend darstellen/abbilden lässt. Um Ihre Fragen aber zunächst kurz zu beantworten:
1. Als Regelarbeitsentgelt ist nach Maßgabe des Altersteilzeitgesetzes grundsätzlich das laufende sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt unter Berücksichtigung der Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit zugrunde zu legen.
2. Es muss sich nicht um eine Vollzeitbeschäftigung handeln. Man kann also auch aus einer Teilzeitbeschäftigung in eine Altersteilzeitbeschäftigung wechseln.
Ergänzend möchte ich auf folgende Internetseiten verweisen, in denen detaillierter auf das Thema Altersteilzeit eingegangen wird:
Auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber-und-Steuerberater/summa-summarum/Lexikon/A/altersteilzeitarbeit.html
Auf den Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Teilzeit-flexible-Arbeitszeit/Teilzeit/altersteilzeit-artikel.html
Auf den Seiten von Ihre-Vorsorge.de:
https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/altersteilzeit.html
Hier steht Ihnen zudem auch ein ein Altersteilzeitrechner zur Verfügung:
https://www.ihre-vorsorge.de/rechner/altersteilzeitrechner.html?pk_campaign=Paid-AdWordsSearch-Altersteilzeitrechner-Responsiv&pk_kwd=altersteilzeit