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altersteilzeit

von maggi06.11.2007 | 17:46
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Wenn ich die Altersteilzeit im öffentlichen Dienst in Anspruch nehmen möchte - bis wann muss der Antrag gestellt werden. Ich bin Jahrgang 1950, m.W. ist das noch möglich für den Jahrgang bis 1954 und muss, wenn genehmigt, bis Ende 2009 begonnen sein.

2 Antworten

Unbekanntam 06.11.2007 | 17:53
Hallo, das Altersteilzeitgesetz läuft nach derzeitigem Rechtsstand am 31.12.2009 aus. Voraussetzung für die Altersteilzeitarbeit ist, dass man zu Beginn der Beschäftigungsphase das 55. Lebensjahr vollendet hat. Geburtsjahrgänge 1954 sind somit die letzten, die noch Altersteilzeitarbeit vereinbaren können. (Diese werden noch im Jahr 2009 55 Jahre) Ein feste Frist, bis wann der ATZ-Vertrag durch Sie beim Arbeitgeber gestellt werden mussn gibt es im ATZ-Gesetz nicht. Durchaus kann es aber sein, dass der Arbeitgeber intern Fristen setzt. Diese erfragen Sie bitte bei Ihrer Personalstelle. Unabhänig hiervon lassen Sie sich VOR Abschluss des ATZ-Vertrag bei der nächstliegenden Beratungsstelle über den frühestmöglichen Rentenbeginn beraten.
Unbekanntam 06.11.2007 | 18:02
Hallo nochmals, grundsätzlich wäre es auch möglich ATZ nach dem 31.12.2009 abzuschließen, sofern der Arbeitgeber mitspielt. Das kann ich mir im öffentlichen Dienst nicht vorstellen kann, denn der Arbeitgeber bekommt von der Arbeitsagentur nur dann eine Förderung, wenn die Beschäftigungsphase der ATZ spätestens am 31.12.2009 begonnen hat.
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