Hier sollte folgendes unterschieden werden:
Als Arbeitnehmer können Sie weiterhin bei einer tarifvertraglichen, betrieblichen oder individuellen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ab dem 55. Lebensjahr in Altersteilzeitarbeit wechseln. Voraussetzung: Sie waren innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang versicherungspflichtig beschäftigt.
Die Stichtagsregelungen für Altersrenten gelten allein im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Sofern ein Altersteilzeitvertrag nach dem 31.12.2006 abgeschlossen wird, können die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Stichtagsregelungen nicht mehr erfüllt werden.