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Altersteilzeit

von parami01.02.2008 | 16:50
1222 Ansichten
5 Antworten

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Ich werde in Kürze 56 Jahre alt. Nach über 30 Jahren als recht gut verdienender Angestellter ( Bankbereich)war ich die letezten 2 Jahre als selbständiger Berater tätig. Seit Jan.08 bin ich nun ,hoffentl.nur kurz, arbeitssuchend gemeldet, da ich wieder eine Anstellung anstrebe. Kann ich, wenn ich wieder angestellt werde, später Altersteilzeit beantragen. Wenn ja, ab wann und zu welchem Übergangszeitpunkt. Für vertrauliche Antwort im voraus vielen Dank.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 04.02.2008 | 09:32

Hallo parami,

die Rentenversicherung interessiert sich nur für Altersteilzeit, wenn die Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit beantragt wird. Da Sie aber nach Ihren Aussagen nicht vor 1952 geboren sind, können Sie diese Altersrente ohnehin nicht mehr in Anspruch nehmen.

Ansonsten handelt es sich bei Altersteilzeit um eine rein arbeitsrechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Möglicherweise interessant ist noch die Förderfähigkeit durch die Agentur für Arbeit, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsplatz dann wieder besetzt. Auskünfte dazu erhalten Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit.

4 Antworten

Falsches Forumam 01.02.2008 | 17:10
Fragen des Arbeitsrechts werden hier nicht behandelt.
KSCam 01.02.2008 | 18:14
Grundsätzlich ist das nicht ausgeschlossen. AT ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da mischt sich keiner ein. Ich denke aber dass ein neuer Arbeitgeber gleich eine Riesenfreude haben wird, wenn der Bewerber - am besten gleich im Vorstellungsgespräch andeutet, dass er möglichst bald AT anstrebt statt voll zu arbeiten. Die Firma sucht doch sicher jemanden, der sich voll reinhängt und nicht einen, der es langsam ausklingen lassen will.
Wrdersprecheram 01.02.2008 | 19:27
Doch
Schiko.,am 02.02.2008 | 09:26
Ist ja grundsätzlich eine ab- machung zwischen AG. und AN. Jedoch kaum vorstellbar, dass bei arbeitsaufnahme mit 56 jahren sich ein arbeitgeber darauf einlässt. Wenn überhaupt, dann arbeits aufnahme bei dem früheren arbeitgeber( bankbereich), was immer dies heißen mag. MfG.
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