Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo parami,
die Rentenversicherung interessiert sich nur für Altersteilzeit, wenn die Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeitarbeit beantragt wird. Da Sie aber nach Ihren Aussagen nicht vor 1952 geboren sind, können Sie diese Altersrente ohnehin nicht mehr in Anspruch nehmen.
Ansonsten handelt es sich bei Altersteilzeit um eine rein arbeitsrechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Möglicherweise interessant ist noch die Förderfähigkeit durch die Agentur für Arbeit, wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Arbeitsplatz dann wieder besetzt. Auskünfte dazu erhalten Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit.
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