Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenIn Ihrem Fall ist der Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte erst mit Vollendung des 63. Lebensjahres, d.h. ab 01.04.2015 mit Abschlägen i.H.v. 9,0 % möglich.
Ein früherer Rentenbeginn wäre nur bei einer Altersrente wegen Schwerbehinderung oder bei einer Erwerbsminderungsrente möglich.
Der Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte vor Vollendung des 63. Lebensjahres wäre nur noch möglich gewesen, wenn der Altersteilzeitvertrag bereits vor dem 01.01.2007 abgeschlossen worden wäre.
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