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altersteilzeit

von vergissmeinnicht25.04.2008 | 08:18
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6 Antworten

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Ich möchte meinem Arbeitgeber ATZ schmackhaft machen - kleiner Betrieb. Meine Frage: Zuschüsse / Sonderzahlungen in welcher Höhe - sagen wir, bei einem fiktiven AN-Brutto Gehalt 1500 Euro erhält in diesem Fall der AG und woher kommen sie. Vielen Dank

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo vergissmeinnicht,

arbeitgeber bekommen auf Antrag bis zu 6 Jahre lang die Aufstockungsbeträge zum Verdienst und zum Rentenversicherungsbeitrag von der Agentur für Arbeit erstattet, wenn die Altersteilzeitarbeit bis

Ende 2009 beginnt und der Arbeitgeber den vom Altersteilzeit-Arbeitnehmer freigemachten Arbeitsplatz mit einem Auszubildenden oder Arbeitslosen wieder besetzt.

Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmern können auch dann Fördergelder von der Agentur für Arbeit bekommen, wenn sie nicht die konkret freigewordene, sondern eine andere Stelle im Unternehmen mit einem neuen Arbeitnehmer besetzt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Vergissmeinnicht,

grundsätzlich wirkt sich die Austockungshöhe auf die Rentenhöhe aus, aber pro Altersteilzeitjahr handelt es sich um eine Differenz, die geringer als 10 Euro Monatsrente ist.

4 Antworten

Vergissmeinnichtam 25.04.2008 | 09:22
Ich möchte meinem AG die ATZ "schmackhaft" machen. Hat mein Arbeitgeber auch V o r t e i l e durch Abschluss eines ATZ-Vertrages und welche..... ? Und gleich noch ein Frage zum Aufstockungsbetrag: Ob 70 oder 80% Aufstockung -hat das Auswirkung auf meine zukünftige Rente? Danke sehr.
???am 25.04.2008 | 09:04
Leider ist Ihre Frage nicht verständlich. Können Sie freundlicherweise präzisieren? Danke.
HLRT67am 25.04.2008 | 10:10
Auf Ihre rente hat die Frage, ob Ihr Arbeitgeber auf 70% (gesetzliches Minimum) oder einen höheren, eventuell durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung geregleten Prozentsatz des Nettos vor der ATZ aufstockt, keinen Einfluß, da die AAufstockung steuer- und beitragsfrei ist. Aber der AG zahlt neben der Entgeltaufstockung noch eine Aufstockung der RV-Beiträge - erkundigen Sie sich, ob der AG hier den gesetzlichen Wert oder evtl. mehr zahlt - der Rentenverlust durch die ATZ hält sich dadurch auf jeden Fall in überschaubaren Grenzen - zumal, wenn man ihn gegen nichtmonetäre Vorteile wie früheres oder gleitendes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben rechnet.
Sorryam 25.04.2008 | 10:53
Liebe Expertin, sorry, aber HLRT67 hat recht: Die Aufstockung des Gehaltes auf die gesetzlichen 70% oder eben auch mehr auf 80% haben KEINE Auswirkung auf die Rentenhöhe, da während einer Altersteilzeit unabhängig von den Aufstockungsbeträgen des Gehaltes die Rentenbeiträge IMMER auf 90% aufgestockt werden müssen. Nur wenn der AG auch diese freiwillig auf mehr als 90% aufstockt, hat es eine Auswirkung auf die Rentenhöhe!
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