Hallo vergissmeinnicht,
arbeitgeber bekommen auf Antrag bis zu 6 Jahre lang die Aufstockungsbeträge zum Verdienst und zum Rentenversicherungsbeitrag von der Agentur für Arbeit erstattet, wenn die Altersteilzeitarbeit bis
Ende 2009 beginnt und der Arbeitgeber den vom Altersteilzeit-Arbeitnehmer freigemachten Arbeitsplatz mit einem Auszubildenden oder Arbeitslosen wieder besetzt.
Unternehmen mit bis zu 50 Arbeitnehmern können auch dann Fördergelder von der Agentur für Arbeit bekommen, wenn sie nicht die konkret freigewordene, sondern eine andere Stelle im Unternehmen mit einem neuen Arbeitnehmer besetzt.