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Experten-Antwort

Altersteilzeit

von Martina19.04.2018 | 13:33
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4 Antworten

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Ich bin noch bis 2020 in Altersteilzeit müsste also noch arbeiten. Vor ein paar Monaten wurde ich sehr krank, konnte nicht mehr arbeiten und habe EU Rente beantragt. Was passiert jetzt? Hat einer Erfahrungen, was mit der Altersteilzeit passiert?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martina,

wie bereits W*lfgang und KSC erwähnt haben, kann bei einer entstandenen Erwerbsminderung während einer Altersteilzeit ein Störfall eintreten. Dies kann sowohl in der aktiven Phase als auch in der passiven Phase der Fall sein. Aufgrund des Störfalles wird das Altersteilzeitverhältnis beendet und der Vertrag wird rückabgewickelt. Dies klären Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber.

Das aufgelaufene Wertguthaben, dass Sie sich erwirtschaftet haben während der Altersteilt ist allerdings für die sogenannte Hinzuverdienstprüfung während des Bezuges der Erwerbsminderungsrente relevant. In der Regel wird dieses in einem Einmalbetrag ausgezahlt. Fällt diese Einmalzahlung nun in die Bezugszeit der Erwerbsminderungsrente ist es anrechenbares Einkommen. Weiterhin ist bei neuem Hinzuverdienstrecht eine jährliche Betrachtung vorzunehmen. Hierbei liegt die Grenze bei 6300 EURO im Jahr und was dieses Einkommen übersteigt wird zu 40 % angerechnet. Als zweite Grenze ergibt sich noch der sogenannte Hinzuverdienstdeckel, der sich aus dem höchsten Entgelt (Bzw. Entgeltpunktewert) der letzten 15 Jahre errechnet. Wird dieser überstiegen, wobei hierbei der Hinzuverdienst und die Teilrente aus der Prüfung der ersten Grenze zusammen gerechnet werden, wird zu 100 % angerechnet. Das bedeutet, dass die Einmalzahlung auf das komplette Jahr umgelegt wird und die Erwerbsminderungsrente dadurch für das Jahr entweder zu einer Teilrente wird oder komplett zum Ruhen gebracht wird im Jahr der Auszahlung.

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3 Antworten

KSCam 19.04.2018 | 17:09
Wenn es zur EM Rente kommt oder etwas anderes passiert was beim Abschluss des ATZ Vertrages nicht absehbar war, tritt ein sogenannter Störfall ein. Und den regelt dann Ihr Arbeitgeber, möglicherweise wird dann alles rückgerechnet und unterm Strich so getan wie wenn es gar keine ATZ gegeben hätte. Aber da ist grundsätzlich in erster Linie mal Ihr Arbeitgeber gefordert Ihnen das aufzudröseln.
W*lfgangam 19.04.2018 | 21:13
Hallo Martina, zunächst eine Verständnisfrage: läuft die ATZ 2020 insgesamt aus oder endet 2020 nur die aktive Phase - und anschließend folgt noch eine passive (Arbeits)Phase, bis es dann erst danach in Rente geht? Haben Sie das Blockmodell vereinbart oder durchgehend halbe Arbeitszeit? Dass Sie tatsächlich eine EM-Rente beantragt haben/freiwillig oder auf Druck der KK? - deutet eher darauf hin, dass Sie in der aktiven Phase sind (egal, ob Blockmodell oder durchgehende Teilzeitarbeit). Dann ist es, wie KSC gesagt hat, ein 'Störfall' und Ihr Arbeitgeber wird Sie über die Folgewirkungen informieren können/müssen. Dieser Fall/EM in der aktiven ATZ kann passieren - wie während einer normalen Beschäftigung auch. Ende/Aus, nichts geht mehr, das anvisierte Altersrentenziel kann nicht erreicht werden, die EM-Rente folgt und die ATZ wird 'rückgerechnet' in Vollbeschäftigung bis zum EM-Fall ...grundsätzlich kein Nachteil/zumindest nicht für die EM-Rente, da erarbeitete Wertguthaben vorhanden sein sollten. Gruß w.
Tinaam 20.04.2018 | 09:25
Ich bin in der aktiven Phase. Bekomme momentan Krankengeld.
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