Wenn die Altersteilzeit mindestens 24 Monate umfasst und bis zum Rentenbeginn andauert, steht auch einer Verlängerung (früherer Beginn der Altersteilzeit?) nichts im Wege. Ein einmal erworbener Vertrauensschutz bleibt grundsätzlich bestehen, in Ihrem Fall für die Rentenart "Altersrente wegen Arbeitslosigkeit und nach Altersteilzeitarbeit", soweit Sie die weiteren Anspruchsvoraussetzungen für diese Rentenart zum Rentenbeginn erfüllen. Davon möchte ich nach Ihren Ausführungen ausgehen.