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Experten-Antwort

Altersteilzeit

von Erwin20.11.2010 | 16:49
1833 Ansichten
6 Antworten

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Ich melde mich nochmal zu meinem Beitrag vom 18.11. Ich habe vergessen mitzuteilen, der ATZ Vertrag wurde 2008 unterschrieben, Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Sie die Altersteilzeitarbeit erst in 2008 mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben, können Sie mit 63 nur mit Abschlag (2,1 %) in Rente gehen.

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5 Antworten

Schadeam 20.11.2010 | 17:32
Dann ist die AR für Schwerbehinderte beim Jahrgang 53 erst mit 63+7 abschlagsfrei.
Schadeam 20.11.2010 | 18:05
Da haben Sie halt 2,1% Abschlag.....(andere haben mit 63 über 7% Abschlag)
Erwinam 20.11.2010 | 17:56
Danke Ihnen Schade, was mach ich mit den 7 mon., die mir nach der Freistellungsphase fehlen? Ich konnte damals nicht anders unterschreiben.
Rineam 23.11.2010 | 17:45
Hallo Erwin, es kann Sie niemand zwingen, nach Ende der ATZ Rente zu beantragen. Sie könnten für die 7 Monate Arbeitslosengeld beantragen. Dieses würde allerdings nur vom Grundgehalt gerechnet, ohne Aufstockung, was halt nicht so viel wäre wie unter normalen Umständen. Aber wenn Ihnen das für 7 Monate reichen würde? Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Abfindung für die vorgezogene Altersrente in Aussicht gestellt hat, würde diese dann evtl. wegfallen. Ich habe übrigens 6,9% Kürzung, meine Kolleginnen über 10%! Gruß
KSCam 23.11.2010 | 19:52
Das ist zwar richtig, aber sind Sie sicher dass Erwin 7 Monate ALG erhält? Vielleicht erhält er ja zunächst eine 3 monatige Sperrzeit, weil er (dadurch dass er ja den ATZ Vertrag so wie er ist unterschrieben hat,) die Arbeitslosigkeit "selbst verschuldet" hat, oder er wird in Bewerbungskurse geschickt, muss wöchentlich einige Bewerbungen nachweisen, u.v.m. Ob sich das dann unterm Strich rechnet?????
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