Altersteilzeitarbeit kann derzeit noch vereinbart werden. Sie muss jedoch vor dem 01.01.2010 beginnen.
Die Aussage von Knut Rassmussen, dass Altersteilzeitarbeit auch noch nach dem 31.12.2009 beginnen kann und 2009 nur die Fördermöglichkeit endet, ist so nicht ganz korrekt. Der Wortlaut des Gesetzestextes allein kann hier nicht herangezogen werden.
Altersteilzeit setzt voraus, dass eine Fördermöglichkeit grundsätzlich besteht. Da die Fördermöglichkeit bei Altersteilzeit, die nach dem 31.12.2009 beginnen würde, nicht mehr gegeben ist, handelt es sich auch nicht mehr um Altersteilzeitarbeit im rentenrechtlichen Sinne.
Im Ergebnis handelt es sich also nur um Altersteilzeitarbeit, wenn diese bis zum 31.12.2009 beginnt, da nur bis dahin die Fördermöglichkeit grundsätzlich gegeben ist.