Soweit Sie ab Rentenbeginn kein Gehalt mehr über regelmäßig 400 Euro beziehen, können Sie die Altersteilzeit in dieser Ausgestaltung auch gerne abkürzen. Bis Rentenbeginn müssen mindestens 24 Monate Altersteilzeit nachgewiesen sein.
Weiß Ihr Arbeitgeber von Ihrem Vorhaben? Kann er ohne weiteres auf Ihre Arbeitsleistung verzichten? Wären noch irgendwelche tariflichen, betrieblichen oder vertraglichen Dinge bei einem vorzeitigen Renteneintritt zu regeln (zum Beispiel eine Abfindung)? Da wäre eine Abänderung des bestehenden Vertrages durchaus zu überdenken.
Bitte informieren Sie sich vorab über die Auswirkungen auf die Rentenhöhe.